Betroffene sollten folgende Fragen klären:
Jurist Müller zweifelt die angebliche Abtretung in ihm bisher vorliegenden Fällen an; die in einigen Strom- und Gaslieferverträgen enthaltene Abtretungsklausel an die TelDaFax Service GmbH sei überraschend und damit nach AGB-Recht unwirksam. Er empfiehlt: "Wer als ehemaliger TelDaFax-Kunde mit unklaren Forderungen konfrontiert wird, kann sich Rat bei der Verbraucherzentrale holen und sich mit Hilfe unseres Musterbriefes dagegen wehren." Erhältlich ist der Musterbrief in allen Beratungsstellen des Landes Brandenburg sowie online unter www.vzb.de.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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