Nach dem Kauf eines Neuwagens zum Nettopreis (= Brutto durch 1,23) beim polnischen Händler zahlt der deutsche Kunde beim örtlich zuständigen Finanzamt in Deutschland die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Das ist innerhalb von zehn Tagen nach dem Autokauf zu erledigen. Als neu gilt ein Auto, wenn es bis zu 6.000 Kilometer auf dem Tacho hat oder nicht älter als sechs Monate ist.
Beim Erwerb ist es ratsam, die vom Verkäufer auszuhändigenden Original-Unterlagen wie Kaufvertrag, Serviceheft nebst Stempel, EU-Typgenehmigung (Certificate of Confirmity, kurz CoC) und Fahrzeugpapiere auf Vollständigkeit zu prüfen. Darüber hinaus sollte man auf das rechtzeitige Besorgen der Versicherungskarte und eventuell der Kennzeichen vorbereitet sein.
Zu dieser und anderen "grenzüberschreitenden Verbraucherfragen" beraten die Juristen des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums in der Karl-Marx-Straße 7 in Frankfurt (Oder) dienstags und donnerstags jeweils von 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr (mehr Informationen unter
www.konsument-info.eu). Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
