In der Regel geht es um ehemalige TelDaFax-Kunden, die einen Vertrag mit Vorkassetarif gewählt hatten und trotz Vorauszahlung nach der Insolvenz nicht weiter beliefert wurden. Damit hatten diese Verbraucher TelDaFax faktisch einen Kredit gewährt. Nun könnten sie leer ausgehen, weil zunächst die Ansprüche der Mitarbeiter, dann der Banken, Stromlieferanten und Netzbetreiber und erst zuletzt die der Kunden befriedigt werden.
Weiterführende Informationen finden interessierte Verbraucher auf der
Internetseite des Amtsgerichts Bonn: www.ag-bonn.nrw.de . Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil max. 42 ct/min) - sowie
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