Seit der Insolvenzanmeldung der Firma Schlecker mit Hauptsitz in Ehingen berichten Verbraucher, dass Filialen Einkaufsgutscheine zurückgewiesen hätten. "Ein Insolvenzverwalter kann tatsächlich die Nichteinlösung von Gutscheinen anordnen", meint Norbert Richter von der Verbraucherzentrale und rät: "Betroffene Verbraucher sollten ihren Gutschein aufheben und in der Filiale später mal wieder nachfragen, weil neue Anweisungen kommen oder schlimmstenfalls lohnenswerte Forderungen noch beim Insolvenzverwalter angemeldet werden können." Der Jurist hält es für denkbar, dass im Interesse einer Stabilisierung des Unternehmens Gutscheine bald wieder angenommen werden.
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