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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

25.01.2012
Schlecker-Gutscheine "in der Schwebe"
Verbraucherzentrale informiert

Seit der Insolvenzanmeldung der Firma Schlecker mit Hauptsitz in Ehingen berichten Verbraucher, dass Filialen Einkaufsgutscheine zurückgewiesen hätten. "Ein Insolvenzverwalter kann tatsächlich die Nichteinlösung von Gutscheinen anordnen", meint Norbert Richter von der Verbraucherzentrale und rät: "Betroffene Verbraucher sollten ihren Gutschein aufheben und in der Filiale später mal wieder nachfragen, weil neue Anweisungen kommen oder schlimmstenfalls lohnenswerte Forderungen noch beim Insolvenzverwalter angemeldet werden können." Der Jurist hält es für denkbar, dass im Interesse einer Stabilisierung des Unternehmens Gutscheine bald wieder angenommen werden.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link1018971A.html