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0900-Nummern: Preisobergrenzen und Preisansagepflicht für Premium-Dienste

Für Angebote mit 0900-Nummern gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Danach darf ein Anruf nicht teurer sein als drei Euro pro Minute. Das gilt auch im Fall der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst. Nach einer Stunde wird das Gespräch automatisch getrennt. Allerdings kann der Anbieter statt des Zeittaktes einen Pauschaltarif wählen. Bei diesen so genannten Blocktarifen liegt das Maximum bei 30 Euro.

Höhere Preise gestattet das Gesetz nur, wenn der Kunde eine vierstellige PIN-Nummer eingibt, die er zuvor schriftlich oder per elektronischen Signaturverfahren vom Anbieter erhalten hat.

Der Anbieter muss zu Beginn des Gesprächs kostenlos den Minutenpreis oder den Blocktarif bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz nennen. Auch dass der Gebührenzähler erst drei Sekunden nach Ende der Ansage anspringt, muss der Anrufer erfahren. Firmen, die die vorherige Information unterlassen, steht kein Cent zu.

Kostenpflichtige Dialer müssen die spezielle Rufnummerngasse 0900-9 nutzen. Vorteil für die Verbraucher: Wer diesen Nummernblock sperren lässt, kann sich leichter vor ungewollten Wählprogrammen schützen. Alle kostenpflichtigen Dialer müssen bei der Bundesnetzagentur registriert werden.

Die Bundesnetzagentur erteilt Auskunft über die 0900-Rufnummern. Firmen mit Angeboten unter besagten Rufnummern stehen in einer Internet-Datenbank, auf die jedermann Zugriff hat.
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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link17987A.html