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Noni-Produkte

Säfte oder Kapseln mit dem Zusatz von Noni-Fruchtbestandteilen werden immer noch als Geheimtipp auf dem Markt der Nahrungsergänzungsmittel gehandelt. Dabei sollen die Produkte laut Werbung den Schlafbedarf senken, Heißhunger dämpfen, schmerzstillend wirken und bei Allergien, Arthritis, Übergewicht, Depressionen, Schlaganfällen, Nierenproblemen oder sogar Krebs helfen. Der Preis liegt bei 35 bis 40 Euro pro Liter!

Wirkung ungewiss


Noni- oder auch Morinda-Säfte werden aus der etwa kartoffelgroßen Frucht des Baumes "Morinda citrifolia", eines indischen Maulbeerbaums, gewonnen. Wegen des nicht so angenehmen Geschmacks wird Noni-Saft häufig mit anderen Säften gemischt. Die Aussagen vieler Verkäufer zu Wirkung und Wirksamkeit sind wissenschaftlich unhaltbar und irreführend.

Das EU-Verfahren zur Zulassung von Novel Food hat die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Noni-Saft bestätigt.
bestätigt. Trotzdem sind Bedenken aufgetaucht, da bei einigen Personen im Zusammenhang mit Noni (reversible) Leberschäden festgestellt wurden. Die Ursachen sind noch nicht eindeutig geklärt. Aus Sicherheitsgründen sollte daher nicht mehr als die vorgesehene Menge von bis zu 30 Milliliter (2 Esslöffel) Noni-Saft pro Tag genommen werden. Derzeit werden in Europa von 80 Prozent der Nutzer circa 4 Liter pro Monat, also 133 Milliliter je Tag verzehrt.

Alle der EU vorgelegten Daten, Studien und Informationen lassen keinerlei gesundheitliche Vorteile von Noni-Saft gegenüber anderen Fruchtsäften erkennen lassen. Entsprechend können krankheitsbezogene Aussagen (Health Claims) für Noni-Saft nicht gebilligt werden.

➜Tipp:
Noni-Säfte sind Fruchtsäfte wie viele andere. Da eine besondere Wirkung nicht bewiesen ist, so der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU (SCF), ist der derzeitig hohe Preis von 35 bis 40 Euro pro Liter völlig überzogen. Vorhandene Krankheiten gehören in ärztliche Behandlung. Wer abnehmen will, sollte sein Essverhalten ändern, statt teure Mittelchen zu schlucken.
➜ Achtung:
Bisher sind nur die Säfte verschiedener Firmen, getrocknete, geröstete Noni-Blätter zur Teezubereitung sowie Noni-Püree und Noni-Fruchtsaftkonzentrat als Novel Food zugelassen. Die Zulassung gilt nicht für andere Noni-Produkte wie zum Beispiel Kapseln oder Pulver. Werden sie dennoch angeboten, ist das illegal.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link20349A.html