Auf Grund einer Gesetzesänderung ab 1. April können Verbraucher künftig einmal jährlich kostenlos eine Information darüber verlangen, welche persönlichen Daten Auskunfteien über sie gespeichert haben. "Das erleichtert die zügige Korrektur fehlerhafter Angaben, welche die Kreditwürdigkeit Betroffener falsch darstellen", erläutert Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
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