Im Oktober wurde das Deutsch-polnische VerbraucherInformationsZentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg in Frankfurt (Oder) mit großer öffentlicher Resonanz eröffnet. „Verbraucher aus der Region, in Einzelfällen sogar aus den alten Bundesländern erkundigen sich am häufigsten nach Handwerkerleistungen, Möbelkauf und Gesundheitsdienstleistungen“, schätzt Projektleiterin Dr. Katarzyna Trietz ein. Aber auch reiserechtliche Fragen oder die Rechtslage beim Immobilienerwerb interessieren die Rat Suchenden.
„Drei Jahre nach dem Beitritt Polens zur Europäischen Union besteht immer noch ein erheblicher Informationsbedarf“, berichtet die Verbraucherschützerin und begründet: „Oftmals wissen Verbraucher gar nicht, dass ihre Rechte gegenüber den Unternehmen seitdem deutlich gestärkt wurden, während einige aus Unkenntnis die gleichen Rechte wie in Deutschland voraussetzen.“
Auch die Art und Weise der Rechtsdurchsetzung weiche in einigen Punkten voneinander ab. Gelegentlich wüssten auch polnische Unternehmer nicht, welche Pflichten sie gegenüber dem Verbraucher haben.
Kürzlich erschien zum Beispiel Verbraucherin Schmidt* im VerbraucherInformationsZentrum. Sie hatte beim polnischen Händler Kowalski* in Słubice eine Außentreppe für ihr neues Eigenheim gekauft. Nun ergaben sich bei der Geschäftsabwicklung einige Konflikte, für deren Beilegung die Verbraucherin den Rat von Frau Dr. Trietz suchte.
Zu Beginn hatte Herr K. Frau S. ausführlich beraten. Sie war begeistert von den günstigen Preisen, wählte ein Modell und vereinbarte mit dem Händler, dass seine Leute die Treppe demnächst liefern und am Hauseingang anbauen würden. Alles schien klar - schriftlich festgehalten wurde nichts: weder das genaue Datum der Lieferung und der Bauarbeiten noch der genaue Leistungsumfang. Auch die Anzahlung wurde nicht quittiert.
Als Herr K. sich nach drei Wochen immer noch nicht meldete, wurde Frau S. unruhig und rief ihn an – man wollte demnächst in das Häuschen einziehen! Herr K. entschuldigte sich für die Verzögerung und beruhigte sie mit dem Versprechen, sich schnellstens zu kümmern.
Doch Wochen später war immer noch keine Treppe da. Wieder konnte der Händler Frau S. beschwichtigen, indem er ihr ohne zusätzliche Kosten ein Treppengeländer versprach. Wenig später bekam die Verbraucherin nun endlich ihre Treppe und auch das versprochene Geländer - allerdings nicht so, wie sie sich das vorgestellt hatte...
„In diesem und ähnlichen Fällen können wir zwar häufig vermittelnd eingreifen, doch eine vorbeugende Beratung könnte den Betroffenen leicht unnötige Auseinandersetzungen und finanzielle Verluste ersparen“, formuliert Projektleiterin Dr. Trietz ihren Wunsch an die Adresse der Verbraucher. Als besonderen Vorzug ihres Angebots betrachtet sie die Zweisprachigkeit der Berater, da die Sprachbarriere im Verbraucheralltag oftmals zu Missverständnissen führe.
Übrigens: Dank der Hilfe der VIZ-Mitarbeiter haben Frau Schmidt nunmehr eine Treppe nach ihren Vorstellungen und Herr Kowalski eine angemessene Vergütung für seine Leistungen erhalten. Das nächste Mal allerdings, wenn Frau Schmidt wieder etwas in Polen kaufen will, wird sie sich vorher im Deutsch-polnischen VerbraucherInformationsZentrum ausführlich beraten lassen.
*Namen frei erfunden
Individuellen Rat zu Verbraucherverträgen erhalten Interessierte in deutscher und polnischer Sprache
