Die Verbraucherinformation gilt hauptsächlich der Prävention, der Aufklärung über Neuerungen am Markt oder der Warnung vor systematischen Abzockversuchen am Markt. Die direkt oder über die Beratungsstellen "an die Verbraucher gebrachten" Veröffentlichungen, Faltblätter, Internetbeiträge und Ratgeber machen sie mit ihren Rechten, aber auch Pflichten vertraut. Dem gleichen Zweck dienten Multiplikatorenschulungen, die vor allem im Ernährungsprojekt Tradition haben und präventives Wissen zum Beispiel über Pädagogen an die Verbraucher herantragen. Mit diesen Kenntnissen können sie selbstbewusst am Markt agieren.
Im Gegensatz zur Verbraucherinformation wirkt die politische Vertretung der Verbraucherinteressen häufig eher nachsorgend, da die Notwendigkeit von – meist rechtlichen - Schutzmechanismen oft erst deutlich wird, indem Schäden sichtbar werden. Unsere Experten wirken an der Bewertung, Vorbereitung beziehungsweise Modifikation gesetzlicher Regelungen sowie dem Vorgehen gegen rechtswidrige Praktiken mittels Abmahnungen und Klagen mit.
Überdies nimmt jeder Mitarbeiter der VZB an seinem Platz in der Zusammenarbeit mit Behörden, Politikern, Medien, Verbänden und Institutionen die Interessen der Verbraucher als Gruppe wahr – sei es im regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Ordnungsamt, mit dem Mieterbund, mit den Ausschüssen der Parlamente oder auch bei der Planung von Aktionen in Schulen und Kindergärten.
Beratung, Information und Interessenvertretung leisten wir zu folgenden Standardthemen der VZB:
Dabei legen wir auf Service für die Verbraucher Wert:
mit 45 Stunden/ Woche, Internet, E-Mail-Beratung - in Kooperationen
Staatliche Aufklärungspflicht über Rechte und Pflichten
Als gemeinnütziger Verein auf Landesebene sehen wir eine Pflicht der öffentlichen Finanzierung durch Land und Kommunen, die gleichzeitig Rechte der Verbraucher auf unsere Leistungen nach sich zieht.
1. So stellt die Kompetenz der Verbraucher bei Entscheidungen zum Beispiel zu Gesundheit und Altersvorsorge einen Kostenfaktor für die öffentliche Hand dar – denn wer falsch vorsorgt, belastet diese beziehungsweise Sozialversicherungen; das Interesse an Verbraucherinformation ist also nicht nur karitativ!
2. Zudem haben die Verbraucher ein Recht auf eine angemessene Förderung ihrer Interessenvertretung als Gegengewicht zur massiven Werbung der Wirtschaft – zumal es ohnehin nur marginal ist. Während der Umsatz der Werbewirtschaft in Deutschland pro Jahr 2003 bei ca. 30 Milliarden Euro lag, betrug das Gesamtbudget für die gesamte unabhängige Verbraucherarbeit in Deutschland im gleichen Jahr rund 110 Millionen Euro.
3. Nicht zuletzt unterstützen die Verbraucherzentralen auch die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit angesichts der ungleichen Verteilung von Rechten und Pflichten zwischen Wirtschaft und Verbrauchern. Zudem betreiben sie bei den Verbrauchern Lobbyarbeit für seriöse regionale Unternehmen und verhindern durch das Unterbinden betrügerischer Praktiken auch Kaufkraftverluste. In einigen Fällen konnten wir schon die persönliche Überschuldung von Verbrauchern verhindern.
Kooperationen kommen Verbrauchern zugute - und weiten den Blick
Die Einbindung der Verbraucherzentrale Brandenburg in das bundesweite Netz der Verbraucherorganisationen mit einer hochspezialisierten Arbeitsteilung garantiert einen effizienten Einsatz der Mittel – vor allem einen hohen Qualitätsstandard der Beratungsangebote sowie einen breitgefächerten Service.
Um vor allem die Wirkung der präventiven Aufklärung zu multiplizieren, nutzen wir die Medien. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die kontinuierliche Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden. Während die VZB auf Landesebene vor allem Verbraucherinteressen in konzeptionelle Prozesse wie Gesetzgebungsverfahren einbringt, bewähren sich in den Regionen gemeinsame Aktionen und Vortragsreihen. Besonderen Wert legen wir hier auf die Unterstützung unserer Mitgliedsverbände wie Mieterbund, Arbeitslosenverband, Wohlfahrtsverbände oder Gewerkschaften.
Auch Sie können unsere Verbraucherarbeit durch Spenden fördern.
e.V.
