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Lebensmittelbestrahlung

Lebensmittel, die eine gewisse Zeit lagern, müssen haltbar gemacht werden: Insekten-, Mikroorganismen, Schimmelpilze oder Wärme machen sie sonst schnell ungenießbar. Neben traditionellen Methoden wie Sterilisieren, Trocknen, Tiefgefrieren oder dem Einlegen in Salz oder Essig ist es auch möglich, sie mit Gamma- oder Elektronenstrahlen zu behandeln. Je nach Strahlendosis werden unterschiedliche Wirkungen erzielt. Kleinstlebewesen, Eier, Larven, ausgewachsene Insekten auf Gewürzen oder in Getreide werden reduziert oder abgetötet. Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch keimen nicht mehr aus. Bei Fisch, Krabben und Geflügel werden krankheitserregende Mikroorganismen (z.B. Salmonellen) abgetötet. Früchte verderben nicht mehr so schnell.

Gesetzliche Regelungen
In Deutschland ist die Bestrahlung von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen erlaubt. Darüber hinaus dürfen tiefgefrorene Froschschenkel nach Deutschland eingeführt werden. In sechs EU-Mitgliedstaaten (nicht aber in Deutschland) bestehen nationale Zulassungen für bestimmte Lebensmittel. In den Niederlanden und Frankreich dürfen z. B. getrocknetes Obst, Geflügel und Schrimps bestrahlt werden, in Frankreich zudem Getreideflocken und Bohnen. Es ist jedoch untersagt, diese Produkte nach Deutschland zu importieren.
Die Kenntlichmachung hat mit den Begriffen "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" zu erfolgen. Dies gilt sowohl für bestrahlte Erzugnisse wie auch für deren Verwendung als Zutaten, unabhängig von der Menge der Zutat im Endprodukt. Die Vorgaben zur Kenntlichmachung betreffen verpackte und lose Ware gleichermaßen.

Sind bestrahlte Lebensmittel schädlich?
Über die Schädlichkeit sind sich die Wissenschaftler noch nicht einig: Die Weltgesundheitsorganisation WHO hält eine Dosis bis zu zehn kGy für unbedenklich - kritische Kollegen sehen die gesundheitliche Unbedenklichkeit bestrahlter Lebensmittel als nicht erwiesen an. Wenig erforscht sind vor allem die Langzeitwirkungen beim Verzehr bestrahlter Lebensmittel. Je nach Höhe der eingesetzten Strahlendosis kann es zu unerwünschten Veränderungen im Lebensmittel kommen: Die Produkte werden zwar nicht radioaktiv, aber Inhaltsstoffe, Aussehen, Geruch und Geschmack werden beeinflußt. Die Bildung sogenannter freier Radikale ist möglich. Das sind sehr reaktionsfähige Verbindungen, deren Auswirkungen noch nicht endgültig geklärt sind.

Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung
Kontrollen der Untersuchungsbehörden haben ergeben, dass im Jahr 2005 rund vier Prozent der in Deutschland auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel zu beanstanden waren. Es handelte sich dabei um nicht ordnungsgemäße Kennzeichnung von bestrahlten Lebensmitteln und um Produkte, die rechtswidrig bestrahlt angeboten wurden.
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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link390731A.html