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Autofahren in Polen: Nur mit eigenem Kfz oder Ermächtigung des Halters

Autofahren in Polen: Nur mit eigenem Kfz oder Ermächtigung des Halters

Hat Ihnen Ihr Freund oder Verwandter für eine Fahrt nach Polen sein Auto geliehen? Natürlich haben Sie an Ihren Führerschein und an die Autopapiere gedacht! - „Seit einiger Zeit reicht das nicht aus, um ein in Deutschland auf jemand anderen gemeldetes Fahrzeug in Polen fahren zu dürfen“, erklärt Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des Deutsch-polnischen VerbraucherInformationsZentrums der Verbraucherzentrale in Frankfurt (Oder): „Das vor kurzem geänderte polnische Straßenverkehrsgesetzbuch sieht vor, dass man auf Verlangen eines Polizisten ein Dokument vorzeigen muss, das das Nutzungsrecht am Auto eines anderen Halters nachweist.“ Die neue Vorschrift betrifft nur die Fahrzeuge, die nicht in Polen gemeldet sind. Wer also gerade ein Auto gekauft und noch nicht auf seinen Namen umgemeldet hat, muss den Kaufvertrag oder eine namentliche Rechnung bei sich haben.
Kann man bei einer Kontrolle keine Ermächtigung vorlegen, muss man mit einer Geldbuße von 50 Zloty (etwa 13 Euro) rechnen. Schlimmstenfalls kann sogar die Weiterreise verweigert werden.
Die Ermächtigung bedarf keiner notariellen Beurkundung – eine vom Fahrzeughalter eigenhändig unterschriebene Erklärung reicht aus. Zwar sollte laut dem polnischen Ministerium für Infrastruktur ein Dokument in deutscher Sprache anerkannt werden, aber um eventuelle Verständigungsprobleme mit der polnischen Polizei zu vermeiden, empfehlen die Verbraucherschützer ein Papier in deutscher und polnischer Ausführung. Interessierte Verbraucher erhalten den Vordruck für eine solche Ermächtigung (siehe folgendes Muster) im Deutsch-polnischen VerbraucherInformationsZentrum in Frankfurt (Oder), Karl-Marx-Straße 8, sowie als Download unter www.vzb.de/Ermaechtigung.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom).
  • TitelDok.-TypGröße
    ErmaechtigungsformularErmaechtigungsformular.doc DOC26.0 KB

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    Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link409721A.html