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Auslandskrankenversicherung

Für einen sorglosen Urlaub

Auslandskrankenversicherungen -
Für einen sorglosen Urlaub

Sommerzeit ist Reisezeit. In den schönsten Wochen des Jahres - im Urlaub - kann einiges passieren. Zwar muss sich dann niemand über die medizinische Behandlung Gedanken machen, wohl aber über die anfallenden Kosten. Egal, ob man gesetzlich oder privat versichert ist - im Ausland sind Sie häufig Privatpatient.
Das heißt, abgerechnet wird nach den in dem jeweiligen Land gültigen Sätzen für Privatpatienten. Wer im Urlaub Arztrechnungen aus eigener Tasche bezahlt, kann alle quittierten Belege nach seiner Rückkehr bei seiner Krankenkasse einreichen und eine Erstattung beantragen. Diese Kostenerstattung gilt allerdings nur für Länder mit sogenanntem EWR-Abkommen. Darüber hinaus zahlt die Kasse maximal nur den Betrag, der auch bei einer Behandlung in Deutschland fällig gewesen wäre. Deswegen rät Waltraud Wagner von der Unabhängigen Patientenberatung in Potsdam: „Informieren Sie sich rechtzeitig vor dem Start in die Ferien bei Ihrer Krankenkasse über die Versicherungsbedingungen in ihrem Urlaubsland und lassen Sie sich eine Auslandsversicherungskarte von Ihrer Krankenkasse geben. Diese Karte können Sie dann bei der Behandlung im Ausland vorlegen."
Eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ist sinnvoll, denn ein Rücktransport vom Ausland nach Deutschland bezahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen auf keinen Fall. Beispielsweise betragen die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport in einem Flugzeug bis zu 20.000 Euro.

Worauf Sie achten sollten:
• Da ein Rücktransport nur unter medizinisch notwendigen Gründen gewährleistet wird, lassen Sie sich von der Versicherung die Genehmigung schriftlich vor dem Rücktransport per Fax bestätigen.
• Die Behandlung im Ausland muss medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet sein.
• Ausschlussregeln sind zu beachten: z.B.
o wenn Sie im Ausland Opfer eines Terroranschlags werden, zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht.
o Wenn die Auslandreise zum Zweck einer Behandlung angetreten wird, zahlt die Krankenversicherung nicht.
o Zahnersatz, Entzugstherapien oder Psychotherapien fallen ebenso wenig in den Versicherungsschutz wie Behandlungskosten einer chronischen Erkrankung.
o Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland werden nicht übernommen.
Auch wenn man nicht gleich vom größten anzunehmenden Unglücksfall ausgehen muss, aber mit einer Auslandskrankenversicherung im Koffer kann man den Urlaub beruhigter antreten.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der UPD in Potsdam telefonisch oder persönlich zur Verfügung unter:
0331 – 200 65 60

Sprechzeiten:
• montags und donnerstags von 14:00 – 18:00 Uhr
• dienstags und donnerstags von 9:00 – 13:00 Uhr


Waltraud Wagner
Patientenberaterin
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD gGmbH
Beratungsstelle Potsdam
Babelsberger Straße 16 | 14474 Potsdam
Tel. 0331.200 66 60 | Fax 0331.200 65 61
potsdam@upd-online.de | www.upd-online.de

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link428791A.html