Als Grundsatz gilt dabei: Je komplexer der zu regelnde „Lebenssachverhalt“, desto umfangreicher und genauer sollte auch der Vertrag sein. „Zur Vermeidung späterer Streitigkeiten hält man die wichtigsten Punkte am besten schriftlich fest“, rät Dr. Katarzyna Trietz, Leiterin des VIZ, und präzisiert: „Beim Kauf einer Küche sollten beispielsweise die Maße und das Material der einzelnen Küchenteile genau vereinbart werden – ebenso die Verantwortlichkeit für den Einbau!“ Auch der Tag der Lieferung und der Tag der Montage seien konkret zu benennen. Ferner sollte man auf die Zahlungsfrist, sowie auf die Höhe der eventuellen Anzahlung achten, damit man als Verbraucher letztendlich nicht benachteiligt wird.
VIZ-Tipp: Bei Verträgen, die nicht sofort abgewickelt werden, hat eine Preisvereinbarung in Euro als Zahlungsmittel den Vorteil, dass der Kaufpreis unabhängig von den Schwankungen des Umrechnungskurses abgesichert ist.
Individuellen Rat zu Verbraucherverträgen erhalten Interessierte in deutscher und polnischer Sprache
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