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Höchstgehalte

Rückstände (zum Beispiel von Pestiziden), Kontaminanten (zum Beispiel Schwermetalle) oder Mikroorganismen (zum Beispiel Bakterien) dürfen in bestimmten Mengen in Lebensmitteln vorhanden sein. Die erlaubte obere Grenze dieser Menge nennt man Höchstgehalt. Rückstandshöchstgehalte werden Link öffnet in neuem Fenstereuropaweit festgelegt, ihre Einhaltung ist verbindlich vorgeschrieben. Bei Pestiziden legt der Gesetzgeber die Rückstandshöchstgehalte jeweils für die Kombination Wirkstoff/Lebensmittel fest und schreibt die Angabe in Milligramm (mg) pro Kilogramm (kg) des jeweiligen Lebensmittels vor.

Die Rückstandhöchstgehalte beziehen sich auf unverarbeitete pflanzliche Produkte (etwa Früchte mit Schalen, Rohkaffee). Die Rückstandsmengen, die während der Lebensmittelkontrolle geprüft werden, beziehen sich daher auf die gesamte Rohware (zum Beispiel Bananen mit Schale). Die Rückstände im essbaren Anteil (beispielsweise der geschälten Banane) liegen meist deutlich niedriger.

Die Rückstandshöchstgehalte sind in der Link öffnet in neuem FensterVerordnung zu Rückstandshöchstmengen geregelt. Seit dem 1. September 2009 gelten in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft einheitliche Rückstandshöchstgehalte für Pestizide. Insgesamt sind seitdem für 443 Pestizidwirkstoffe in zirka 380 Lebensmitteln europaweite Höchstgehalte gesetzlich geregelt worden. Für alle Pestizidwirkstoffe ohne gesetzliche Regelung (also ohne festgelegten Höchstgehalt) ist in allen Lebensmitteln nur eine Menge von 0,01 mg/kg erlaubt. Die europäische Kommission hat eine Link öffnet in neuem Fensterenglischsprachige Online Datenbank eingerichtet, in der man die gültigen Rückstandshöchstgehalte für Pestizide findet.

In der Link öffnet in neuem FensterDiätverordnung (§ 14) wird für Säuglings- und Kleinkindnahrung ein strengerer Rückstandhöchstgehalt festgelegt als für andere Lebensmittel. Der Rückstandshöchstgehalt je Wirkstoff darf 0,01 mg/kg Lebensmittel nicht überschreiten. Einige Pflanzenschutzmittel sind von der Anwendung ausgeschlossen, wenn aus den Rohstoffen Babynahrung hergestellt werden soll.

Für Pflanzenschutzmittelrückstände in Trinkwasser gilt laut Link öffnet in neuem FensterTrinkwasserverordnung ein Höchstgehalt von 0,1 µg/l bezogen auf den Stoff und 0,5 µg/l für die Summe aller Wirkstoffe. Diese Höchstgehalte wurden aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes so niedrig angesetzt.
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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link436781A.html