"Zwar müssen einmal durch Unterschrift oder widerspruchsloses Bezahlen akzeptierte Preise hingenommen werden, aber bei einer Erhöhung lohnt sich eine genaue Vertragsprüfung", ermuntert Hartmut Müller, Justiziar der Verbraucherzentrale Brandenburg, und erläutert: "Wird der Preis nicht durch eine vertraglich fixierte und vom Kunden anerkannte mathematische Formel bestimmt, kann man dem Versorger schriftlich per Einwurfeinschreiben mitteilen, dass man seine Berechtigung zur Preisfestsetzung in Frage stellt." Dazu bietet die Verbraucherzentrale Brandenburg einen Musterbrief in allen Beratungsstellen und im Internet unter www.vzb.de.
Der Musterbrief kann bei Preisänderungen für Strom oder Gas verwendet werden und soll den Kunden helfen, ihr Verbraucherrecht auf faire Preise geltend zu machen. Funktionieren kann das allerdings nur, wenn der Vertrag keine gültige Preisgleitklausel enthält – bei Bedarf prüfen das die Verbraucherberater. "Nach Absendung des Widerspruchs zahlt man am besten die bisherigen Abschläge weiter – keinesfalls den verlangten Preis!", empfiehlt Müller. Ganz einstellen dürfe man die Zahlungen jedoch nicht, so lange man Energie verbrauche.
Seit den drastischen Preisanstiegen vor vier Jahren haben sich bereits hunderttausende betroffene Verbraucher in Deutschland mit rechtlichen Schritten gegen willkürliche Erhöhungen gewehrt. Einige Gerichte entschieden zugunsten der Betroffenen, andere gaben den Versorgern Recht, dritte scheinen ein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofes abzuwarten, das noch 2008 zu erwarten ist. "Das Durchhaltevermögen der Betroffenen ist hoch anzuerkennen und als öffentliches Zeichen gegen Preiswillkür auch dringend notwendig!", resümiert Verbraucherschützer Müller.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
* Angekündigte Preiserhöhungen:
zum 01.10.08:
- Stadt- und Überlandwerke Lübbenau/Luckau 19 Prozent = 259 EUR mehr
- Städtische Werke Spremberg 11,3 Prozent = 161 EUR mehr
- Gasversorgung Angermünde 10,2 Prozent = 155 EUR mehr
- Gasversorgung Zehdenick 8,0 Prozent = 118 EUR mehr
- Gasversorgungsbetriebe Cottbus 9,8 Prozent =143 EUR mehr
- Stadtwerke Frankfurt (Oder) 19,8 Prozent = 284 EUR mehr
- Stadtwerke Herzberg 9,4 Prozent = 143 EUR mehr
- Stadtwerke Neuruppin 21,3 Prozent = 274 EUR mehr
- Stadtwerke Prenzlau 7,9 Prozent = 113 EUR mehr
- Stadtwerke Wittenberge 13,1 Prozent = 198 EUR mehr
zum 01.11.08
- Stadtwerke Belzig 12,4 Prozent = 179 EUR mehr
im Dezember
- e.on edis 10 bis 12 Prozent
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