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So funktioniert der Internet-Einkauf

Informationspflichten des Internet-Anbieters

Einkaufen im InternetVerbrauchern muss bei Rechtsgeschäften im Internet jederzeit Zugriff auf die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ermöglicht werden. Die AGB müssen mühelos lesbar, übersichtlich, einfach abzurufen und speicherbar sein. Sie müssen Verbrauchern nach Vertragsschluss zudem in Textform (z.B. per E-Mail oder schriftlich) zur Verfügung gestellt werden.

Ferner müssen auf den Internetseiten folgende Informationen zu finden sein:
  • Namen des Unternehmers sowie das Unternehmensregister, in dem er eingetragen ist und die Registernummer (z.B. Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf, Registernummer HRB 123456)
  • Wenn der Verbraucher nicht direkt mit dem Unternehmer, sondern mit dessen Vertreter den Vertrag abschließt oder mit einer anderen gewerblich tätigen Person zu tun hat, dessen Namen
  • Ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und ggfls. seines Vertreters oder der anderen gewerblich tätigen Person
  • Wesentliche Merkmale der Ware bzw. Dienstleistung
  • Wesentliche Merkmale des Zustandekommens des Vertrages (z. B. Zeitpunkt)
  • Gesamtpreis der Ware bzw. Dienstleistung (einschließlich Steuern und sonstige Preisbestandteile)
  • Liefer- und Versandkosten
  • Hinweis auf zusätzliche vom Verbraucher zu übernehmende Steuern und Kosten (z.B. Zölle)
  • Zahlungs- und Lieferungsmodalitäten
  • Bestehen oder Nichtbestehen eines Rückgabe- bzw. Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufsrechts; insbesondere die Adresse des Widerrufsempfängers sowie beim Widerruf oder der Rückgabe von Dienstleistungen der Betrag, den der Unternehmer für bereits erbrachte Dienstleistungen vom Verbraucher fordern kann.
  • Mindestlaufzeiten von Verträgen
  • Ggf. existierende Kündigungsfrist (z.B. bei Dienstleistungen)
  • Gültigkeitsdauer im Falle befristeter Angebote
  • Liefervorbehalte

Es genügt jedoch nicht, die vorgeschriebenen Informationen nur ins Netz zu stellen. Spätestens bei Auslieferung der Ware muss der Kunde (Ausnahme:Gültigkeitsdauer befristeter Angebote) in Textform, z.B. per E-Mail oder in Papierform, unterrichtet werden. Dabei müssen ihm auch Informationen über einen Kundendienst sowie geltende Garantie- und Gewährleistungsbedingungen mitgeteilt werden. Wenn die Unterrichtung durch Übermittlung des Vertragstextes einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt, müssen hierbei die oben fett dargestellten Punkte hervorgehoben und deutlich gestaltet werden.

Alle diese Informationen müssen in derselben Sprache mitgeteilt werden, in der auch der Vertrag abgeschlossen wurde. Es ist also nicht zulässig, dass die Internetseite mit Warenangeboten auf Deutsch erscheint, die AGB und weitere Informationen aber beispielsweise nur in englischer Sprache verfügbar sind.

Weiter:

Weitere Angebote zu diesem Thema finden Sie in der rechten Navigation.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link5348A.html