"Die TelDaFax verwendet in ihren Verträgen Klauseln, die ihre Kunden unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind", fasst Justiziar Hartmut G. Müller die Auffassung der Verbraucherzentrale zusammen und erläutert das an einem Beispiel: "Der Versorger behält sich einseitige Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Preisen vor, obwohl das bei Kunden außerhalb der Grundversorgung nur mit deren Zustimmung zulässig ist." Für Betroffene noch problematischer kann sich eine Klausel auswirken, nach der TelDaFax sich eine Vertragskündigung bei einem Zahlungsverzug des Kunden schon ab 50 Euro vorbehält – selbst wenn dieser insolvent ist. Auch diese Regelung benachteiligt den Verbraucher nach Ansicht des Verbraucherschützers unangemessen.
"Wir haben TelDaFax aufgefordert, bis zum 31. März eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung abzugeben, solche Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden", beschreibt Müller das Vorgehen der Verbraucherzentrale. Er geht davon aus, dass ein serviceorientiertes Unternehmen seine Kunden durch eine faire Vertragsgestaltung längerfristig an sich binden will. Daher sieht er gute Chancen, dass die TelDaFax einlenkt – andernfalls müsse wie in anderen Fällen auch eine für beide Seiten aufwändige Klage geprüft werden.
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