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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

09.03.2009
Kaffeefahrt mit Gewinnversprechen untersagt
Verbraucherzentrale und Gewerbeamt raten zur Vorsicht

In der vergangenen Woche untersagte das Gewerbeamt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow eine nicht genehmigte Werbeverkaufsveranstaltung. Bürger der Gemeinde hatten sich bei der Behörde nach der Seriosität einer "Gewinnübergabeshow" in einer Gaststätte erkundigt. Verbraucherzentrale und Gewerbeamt raten erneut zur Skepsis gegenüber Kaffeefahrten mit Gewinnversprechen.

Mehrmals jährlich erhalten die meisten Brandenburger Gewinnmitteilungen als Postwurfsendung und werden zur angeblichen "Gewinnübergabe" eingeladen, die sich in der Regel als Werbeverkaufsveranstaltung entpuppt. Hier werden Verbraucher zum Kauf zumeist überteuerter Waren oder Reisen veranlasst, während die Versprechungen oft nicht erfüllt werden. "Gerade in Krisenzeiten locken findige Firmen potenzielle Kunden mit Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen", warnt Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg deshalb und erläutert: "Weil nach der Gewerbeordnung die Ankündigung von unentgeltliche Zuwendungen einschließlich Preisausschreiben, Verlosungen und Ausspielungen auf Werbeverkaufsveranstaltungen verboten ist, melden sich die Veranstalter beim Gewerbeamt häufig erst gar nicht an!" Ihr Tipp: "Vertrauen Sie solchen Schreiben nicht und informieren Sie das Gewerbeamt über die Veranstaltung!"

Genau das taten angebliche Glückspilze der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow in der vergangenen Woche: Eingeladen hatte die Firma "Brandenburg Promotion", Postfach 1001, 12054 Berlin, zu einer so genannten "Gewinnübergabeshow" in einer Gaststätte. Die Werbezettel stellten den Adressaten ein Glas Sekt und einen Preis in Höhe von 250 Euro sowie für Ehepaare und Paare ein Sondergeschenk im Wert von 498 Euro in Aussicht, für VIP-Gäste zusätzlich einen "prall gefüllten Präsentkorb mit köstlichen brandenburgischen Spezialitäten". Tatsächlich erwies sich die Vorsicht der Verbraucher als berechtigt, denn die Veranstaltung war nicht angemeldet. Bei der behördlichen Kontrolle konnte auch keine gültige Reisegewerbekarte vorgelegt werden, so dass das Gewerbeamt die Veranstaltung untersagte.

Unter www.vzb.de erhalten Betroffene ein Faltblatt mit dem Titel "Sie haben gewonnen" mit wichtigen Tipps zu Gewinnversprechen, das auch in allen Beratungsstellen erhältlich ist. Individuellen
Rat erhalten Betroffene außerdem
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link546701A.html