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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

16.03.2009
4-Wochen-Milch als "Frischmilch" im Handel
Verbraucherzentrale: Wirklich frisch heißt jetzt "traditionell hergestellt"

Nach und nach verdrängt eine neue Milch die "normale" Frischmilch aus den Kühlregalen: Die ESL-Milch soll frisch und dennoch vier Wochen haltbar sein. Um beide besser unterscheiden zu können, löst die Milchwirtschaft eine Selbstverpflichtung ein und offeriert jetzt die "normale" Frischmilch mit dem Zusatz "traditionell hergestellt" und die neue, rund vier Wochen haltbare "Frischmilch" mit dem Zusatz "länger haltbar".

Für Verbraucher dürfte es schwierig werden, beides auseinander zu halten. Als "Verbrauchertäuschung im Doppelpack" kritisiert deshalb Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg diese Kennzeichnung. "Wenn Verbraucher im Laden eine als frisch bezeichnete Milch kaufen, erwarten sie kein vier Wochen altes Produkt", gibt sie zu bedenken und schätzt ein: "Auf den Wunsch der Verbraucher nach eindeutiger verbindlicher Kennzeichnung frischer Milch haben Politik und Milchwirtschaft mit noch mehr Verbrauchertäuschung reagiert."
Während normale Frischmilch zur Keimabtötung mit maximal 75 Grad wärmebehandelt wird und sich dann bis zu 10 Tage im Kühlschrank hält, wird ESL-Milch durch spezielle Erhitzungsverfahren kurz auf runde 127 Grad erhitzt oder fein filtriert und dadurch bis zu vier Wochen haltbar. Den Unterschied im Herstellungsverfahren erkenne man laut Reinke aber nicht an der Kennzeichnung "länger haltbar", erläuternde Hinweise der Milchindustrie gebe es nicht.

Vorteilhaft ist die neue Milch - abgesehen von der verwirrenden Kennzeichnung als "Frischmilch" - immerhin für jene Verbraucher, die wegen der längeren Haltbarkeit auf echte Frische verzichten. Auch für Hersteller und Handel ist es günstiger, dass die Packungen länger im Regal stehen können und sich damit das Risiko verringert, verdorbene Ware aussortieren zu müssen. Aber ganz nebenbei verschwindet die herkömmliche Frischmilch immer mehr aus den Regalen der Supermärkte und Discounter. Echte Wahlfreiheit gibt es somit bei vielen Supermärkten und Discountern schon nicht mehr. Und Selbstverpflichtungen haben noch lange nicht den Charme einer verbindlichen Verordnung.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • von den Ernährungsberaterinnen in den Beratungsstellen,
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 01805 / 79 13 52 jeden Mo, Mi, Do von 10 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link548851A.html