Viele Brandenburger wollen jetzt dem Winterspeck trotzen und regelmäßig in einem Sportstudio trainieren. Doch so mancher joggt dabei geraden Wegs in rechtliche oder finanzielle Fallen: "Vor der langfristigen und zumeist teuren Bindung an einen Sportstudiovertrag sollten Verbraucher das Preis-Leistungs-Verhältnis mehrerer Studios vergleichen und die Vertragsbedingungen aufmerksam lesen", rät Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. "Viele Sportstudios ignorieren das außerordentliche Kündigungsrecht ihrer Mitglieder aus wichtigem Grund wie dauerhafte Sportuntauglichkeit wegen Krankheit oder knüpfen es an unzulässige Bedingungen", weiß die Juristin aus Beratungsgesprächen. Tatsächlich könne das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.
Laut Verbraucherzentrale liegt ein wichtiger Grund für das Mitglied zum Beispiel in folgenden Fällen vor:
bei ärztlich attestierter dauerhafter Sportuntauglichkeit - es sei denn, die ursächliche Erkrankung war dem Mitglied bereits bei Vertragsabschluss bekannt
bei ärztlich attestierter Schwangerschaft
bei nachweislicher Einberufung zur Bundeswehr
bei Umzug des Mitglieds an einen mindestens 30 Kilometer entfernten Ort (nach Rechtssprechung) - dann Vertragsauflösung zum Monatsende möglich
bei wesentlicher Änderung der Vertragsleistungen durch das Studio, wie Änderung der Trainingszeiten oder des Kursangebotes, unzumutbare Verlegung der Trainingsräume.
Nicht außerordentlich kündigen kann das Mitglied dagegen bei einer vorübergehenden Erkrankung. Allerdings bleibt bei Bedarf immer die Möglichkeit der Vertragsauflösung zum regulären Kündigungstermin.
In der Praxis versuchen viele Studios aber auch bei Vorliegen eines rechtlich anerkannten wichtigen Grundes, eine Kündigung zu verhindern. Verbraucherschützerin Fischer-Volk empfiehlt: "Wenn einem Mitglied die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund unzulässig verwehrt und statt dessen nur eine entgeltfreie Nutzungsunterbrechung angeboten wird, um deren Dauer sich das Vertragsverhältnis verlängert, sollte sich der Betroffene Unterstützung von der örtlichen Verbraucherberatungsstelle holen!"
Noch besser sei es, sich bereits vor dem Vertragsschluss zu vergewissern, ob die einzelnen Regelungen fair und rechtskonform sind. Dabei hilft der Ratgeber "Fitnessstudios - Auswahl und Vertrag" der Verbraucherzentralen zum Preis von 4,90 Euro, der in jeder Beratungsstelle erhältlich ist und zuzüglich Porto- und Versandkosten unter www.vzb.de oder am Termintelefon bestellt werden kann.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).
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