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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

31.03.2009
Bei bunten Eiern auf intakte Schale achten
Verbraucherzentrale: Selber färben oder fertig kaufen ist Geschmackssache

Neben Schokoladenhasen und anderen Süßigkeiten bietet der Lebensmittelhandel immer früher vor Ostern gefärbte Ostereier an. "Kauft man fertige Ostereier, sollte man auf eine unbeschädigte Schale achten", rät Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg: "Die Farbschicht aus Harzen versiegelt die Eierschale und trägt zum Schutz des Eis gegen Verunreinigungen von außen bei, so dass es sich ungekühlt bis zu zwei Monate hält."

Doch wer wissen will, wie alt das Osterei ist und ob es "von glücklichen Hühnern" kommt, kann das nicht am Ei selbst erkennen. Meist stammen gefärbte Eier aus dem Supermarktregal oder von der Tankstelle um die Ecke aus der Legebatterie. Normalerweise gibt ein Stempel darüber Aufschluss, wo ein Ei herkommt. Doch bei gefärbten und gekochten Ostereiern würde ein Stempel nur stören, hier ist deshalb keine Kennzeichnung vorgeschrieben. Allerdings müssen zumindest auf der Verpackung Angaben über Hersteller und Verpacker, das Mindesthaltbarkeitsdatum und der Hinweis "mit Farbstoff" vorhanden sein. Dieser Kennzeichnungspflicht unterliegen auch gefärbte Eier als lose Ware.

Echte Liebhaber der bunten Eier färben deshalb selber! Reinke rät: "Für das Färben sollte man nur unversehrte frische Eier auswählen, diese hart kochen und nicht abschrecken - dann halten sie sich bei intakter Schale zwei Wochen." Bedenken gegenüber Ostereierfarben aus dem Lebensmittelhandel, Brausetabletten, bunten Stiften oder kleinen Malkästen kann die Verbraucherschützerin zerstreuen – in der Regel würden wasserlösliche natürliche und synthetische Farbstoffe verwendet, die laut Lebensmittelgesetz zur Färbung oder Bemalung von bestimmten Lebensmitteln zugelassen sind. Dabei handle es sich um die gleichen Lebensmittelfarben, die auch zur Herstellung der im Handel gekauften Ostereier oder Süßigkeiten verwendet werden.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • von den Ernährungsberaterinnen in den Beratungsstellen,
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 01805 / 79 13 52 jeden Mo, Mi, Do von 10 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link552321A.html