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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

02.04.2009
Schlüsseldienst-Falle in Telefonbüchern
Verbraucherzentrale warnt vor Verbrauchertäuschung

Vor "doppelter Verbrauchertäuschung" durch unseriöse Schlüsseldienste warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg: Manche Unternehmen lassen sich mit einem oder mehreren "A." vor dem Firmennamen in regionale Telefonbücher eintragen, um alphabetisch an erster Stelle zu stehen, und suggerieren mittels örtlicher Straßennamen und Festnetznummern einen Firmensitz vor Ort. "Gerade im Notfall, wenn man schnell eine vertrauenswürdige Firma finden muss, sollte man ein bekanntes regionales Unternehmen beauftragen und gleich einen verbindlichen Festpreis vereinbaren," rät Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg und fügt nachdrücklich hinzu: "Erst nach erfolgreicher Auftragserledigung sowie genauer Prüfung von Arbeitsleistung und Rechnung sollte gezahlt werden!" Denn Firmen, die man auf den ersten Blick in Telefonbüchern oder auf Werbekärtchen findet und nicht wirklich als ortsansässig kennt, agieren nach Recherchen von Gewerbeämtern meist bundesweit und sind häufig nirgendwo "greifbar". Dann könne man laut der Verbraucherschützerin Ansprüche wegen überzogener Rechnungen oder Leistungsmängeln kaum durchsetzen.

So brauchte eine 79-Jährige Rathenowerin dringend einen Schlüsseldienst, weil sie sich ausgesperrt hatte. Im Telefonbuch der Stadt Rathenow stieß sie unter A. auf die Deutsche Schlüsseldienstzentrale "Ahlers" in der Forststraße 49 und Puschkinstraße 50. Am Ende musste sie für das Auswechseln ihres Standardtürschlosszylinders 534 Euro in bar löhnen - ihre ganze Monatsrente. Leider zu spät fragte sie beim Gewerbeamt nach: Weder ist ein solches Unternehmen in Rathenow gewerblich gemeldet noch unter diesen Adressen aufzufinden. Gegen eine überhöhte Rechnung kann man also gar nicht mehr vorgehen.
Gern nutzen "schwarze Schafe" unter den Schlüsseldiensten eine Notsituation aus, um Verbrauchern teure Schließanlagen aufzuschwatzen und weit überzogene Rechnungen zu stellen.

Deshalb rät Juristin Fischer-Volk: "Vor jeder Auftragsvergabe sollte man telefonisch zwei bis drei Preise vergleichen – auch, wenn es schnell gehen muss!" Sie verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. (Az.: 6 W 218/01) vom 04.01.2002, das drastisch überhöhte Schlüsseldienstpreise von mehr als 100 Prozent über einer angemessenen Vergütung als Wucher bezeichnet. Bleibt dafür überhaupt keine Zeit, sei nach den Beratungserfahrungen der Verbraucherschützerin die Beauftragung einer Firma in Wohnortnähe für einen vorher vereinbarten Festpreis für Türöffnung und Reparatur die bessere Wahl als die Benachrichtigung eines gänzlich unbekannten Unternehmens. "Vor der ordnungsgemäßen Auftragserledigung muss gar nichts bezahlt werden," so Fischer-Volk, "und im Zweifel kann man eine Anzahlung unter dem schriftlich vermerkten Vorbehalt der späteren Nachprüfung von Arbeitsleistung und Rechnung leisten". Bei telefonisch georderten Notdiensten handle es sich im Übrigen um so genannte Fernabsatzgeschäfte, die bis zur Erledigung ohne Kostenfolge widerrufen werden könnten.

Wer ganz auf Sicherheit geeicht ist, kann sich vorbeugend die Nummer eines bekannten Schlüsseldienstes vor Ort notieren und beispielsweise im Portmonee bei sich tragen oder auch einen Schlüssel beim Nachbarn hinterlegen. Steht man vor verschlossener Tür, erspart man sich dann böse Überraschungen, wenn der Notdienst wie im Fall der Rathenowerin per Telefon und anonym vermittelt wird.

Welche Rechte Verbraucher im Einzelfall haben, erfahren Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend) – sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link552781A.html