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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

07.04.2009
Bei Lebensmitteln Grundpreise vergleichen!
Verbraucherzentrale befürchtet versteckte Preiserhöhungen

Bestimmte Lebensmittel wie Milch und Schokolade dürfen ab 11. April in beliebigen Packungsgrößen statt der bisher einheitlichen verkauft werden. Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg fürchtet geringere Füllmengen bei gleichem Preis und rät: "Künftig sollten Verbraucher immer die Grundpreise vergleichen!"

Am 11. April tritt eine EU-konforme Änderung der Fertigpackungsverordnung in Kraft, nach der verbindliche Mengenvorgaben beim Verkauf von Lebensmitteln wie Milch, Wasser, Limonade, Fruchtsäften, Zucker oder Schokolade entfallen. "Damit wird wohl versteckten Preiserhöhungen Vorschub geleistet", befürchtet Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Bestimmte Erzeugnisse in Fertigpackungen durften bisher nur in den für sie festgelegten Füllmengen verkauft werden, Milch zwischen 0,5 und einem Liter beispielsweise nur in Fertigpackungen mit 0,5 Liter, 0,75 Liter und einem Liter Inhalt. Solche festen Einheiten fallen nun für diese Produkte weg.

Nun können unterschiedlichste Packungsgrößen und Füllmengen nebeneinander angeboten werden. "Schon jetzt reduzieren Hersteller bei Joghurts, Desserts, Pralinenmischungen und Frühstückscerealien einfach die Füllmenge bei gleichem Preis, ohne dass das Verbrauchern auffällt", meint Reinke. Schnell greife man beispielsweise nach der leckeren Eissorte in einem 900 ml-Behälter zum gewohnten Preis statt in der bisherigen 1000ml-Verpackung. Zwar sind Preiserhöhungen nicht verboten, Mogelpackungen mit "zuviel Luft in der Verpackung" allerdings schon – und das "Zuviel" ist nicht klar geregelt. "Wer sich am niedrigsten Endpreis pro Packung orientiert, kauft nicht unbedingt das preiswerteste Produkt", meint die Verbraucherschützerin und rät Käufern, die neben der Qualität auch sehr auf den Preis achten: "Vergleichen Sie nicht die Preise einzelner Packungen, sondern die Grundpreisangaben!""

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • von den Ernährungsberaterinnen in den Beratungsstellen,
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 01805 / 79 13 52 jeden Mo, Mi, Do von 10 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link553321A.html