Am 11. April tritt eine EU-konforme Änderung der Fertigpackungsverordnung in Kraft, nach der verbindliche Mengenvorgaben beim Verkauf von Lebensmitteln wie Milch, Wasser, Limonade, Fruchtsäften, Zucker oder Schokolade entfallen. "Damit wird wohl versteckten Preiserhöhungen Vorschub geleistet", befürchtet Annett Reinke von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Bestimmte Erzeugnisse in Fertigpackungen durften bisher nur in den für sie festgelegten Füllmengen verkauft werden, Milch zwischen 0,5 und einem Liter beispielsweise nur in Fertigpackungen mit 0,5 Liter, 0,75 Liter und einem Liter Inhalt. Solche festen Einheiten fallen nun für diese Produkte weg.
Nun können unterschiedlichste Packungsgrößen und Füllmengen nebeneinander angeboten werden. "Schon jetzt reduzieren Hersteller bei Joghurts, Desserts, Pralinenmischungen und Frühstückscerealien einfach die Füllmenge bei gleichem Preis, ohne dass das Verbrauchern auffällt", meint Reinke. Schnell greife man beispielsweise nach der leckeren Eissorte in einem 900 ml-Behälter zum gewohnten Preis statt in der bisherigen 1000ml-Verpackung. Zwar sind Preiserhöhungen nicht verboten, Mogelpackungen mit "zuviel Luft in der Verpackung" allerdings schon – und das "Zuviel" ist nicht klar geregelt. "Wer sich am niedrigsten Endpreis pro Packung orientiert, kauft nicht unbedingt das preiswerteste Produkt", meint die Verbraucherschützerin und rät Käufern, die neben der Qualität auch sehr auf den Preis achten: "Vergleichen Sie nicht die Preise einzelner Packungen, sondern die Grundpreisangaben!""
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