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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

21.04.2009
Klagen gegen Gaspreise ziehen sich hin
Verbraucherzentrale informiert über den Stand nach vier Jahren

"Im Land Brandenburg muss sich Einiges ändern, wenn die Bürger den Rechtsstaat ernst nehmen sollen", fordert Hartmut G. Müller, Justiziar der Verbraucherzentrale Brandenburg. "Zwei gesammelte Verbraucherklagen gegen EWE und Spreegas wegen nicht nachvollziehbarer Gaspreise ziehen sich nun schon vier Jahre hin, so dass die rund 300 Kläger jahrelang zermürbender Ungewissheit, Einschüchterungsversuchen der Versorger und steigenden Verfahrenskosten ausgesetzt sind!"

Den Klägern wären langwierige und mit Risiken verbundene Verfahren erspart geblieben, wenn das Wirtschaftsministerium des Landes als zuständige Kartellbehörde seiner Verantwortung wie in anderen Ländern nachgekommen wäre, indem es nicht nachvollziehbare Erhöhungen unterbunden hätte. Die Folgen müssten nun die Verbraucher tragen. "Wenn es Verbrauchern speziell im Energiesektor so erschwert wird, Preise nachvollziehen zu können, müssen zumindest die zuständigen Kartellbehörden das Agieren der Versorger konsequent kontrollieren und Rechtsverstöße ahnden!", bringt Verbraucherschützer Müller die Interessen der Verbraucher auf den Punkt. Auch deshalb fordern die Verbraucherzentralen auf Bundesebene andere Lösungen für die Durchsetzung des Verbraucherrechts auf transparente Preisgestaltung: eine Auflösung der monopolistischen Strukturen in der Energieversorgung sowie den Durchgriff kartell- oder wettbewerbsrechtlicher Entscheidungen mit der Folge eines individuellen Zahlungsanspruches aller Kunden gegen den betroffenen Versorger.

Aber das kann den Klägern in den aktuellen Verfahren nicht mehr helfen. Deshalb hofft die Verbraucherzentrale bei den durch sie koordinierten offenen Klagen in Frankfurt (Oder) und Cottbus auf die klare richterliche Auflage an die Versorger, ihre Preisgestaltung für ihre Kunden offen zu legen. Bei der Klage gegen die EWE beauftragte das Landgericht Frankfurt (Oder) den Versorger mit weiteren Darlegungen zu Bezugskostensteigerungen, während die Kläger Vorschusszahlungen für ein Gutachten leisten sollen; erst dann soll weiter verhandelt werden. Das Landgericht Cottbus schlug dagegen in der Verhandlung am 12.03.2009 einen Vergleich vor, für den gegenwärtig die Stellungnahmen aller Kläger eingeholt werden – das Einverständnis der Kläger würde zwar das Verfahren endlich abschließen, doch brächte es wieder nicht die nötige Rechtsklarheit zur Angemessenheit der Preise. Im Übrigen gelte ein Vergleich nur für die Kläger, nicht für alle anderen Kunden der Spreegas.

Detailinformationen zum Stand der "Sammelklagen"
    187 Energiekunden gegen den Gasversorger EWE vor dem Landegericht Frankfurt (Oder):
Am 26.01.09 und 11.03.09 hat das Landgericht Frankfurt (Oder) unter Absetzung des ursprünglich für den 19.2.09 geplanten Verhandlungstermins den 187 Klägern und der Beklagten EWE per Beschluss aufgegeben, für weitere Beweise zu sorgen. Bevor das Verfahren fortgeführt wird, müssen also beide Seiten weiter vortragen. So wurde die EWE darauf hingewiesen, dass sie noch zu den Preissteigerungen zum 01.08.08 insbesondere die Bezugskostensteigerungen darzulegen und zu beweisen habe. Gleichfalls solle sie zu den Preiserhöhungen zum 01.04.08 und 01.08.08 insbesondere den Beweis antreten, ob die behaupteten Bezugskostensteigerungen nicht durch Senkungen in anderen Bereichen hätten aufgefangen werden können. An die Klägergemeinschaft der Sammelklage erging die Aufforderung, bis zum 24.04.09 einen Vorschuss für Gutachterkosten in Höhe von 10.000 Euro einzuzahlen. Das Gericht will mit einem Gutachten im Wege eines Gegenbeweises ermitteln, ob die Behauptungen der EWE zu angeführten Bezugskostensteigerungen und weiteren Kostenentwicklungen den Tatsachen entsprechen und ob die gestiegenen Bezugskosten damit durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen der Sparte Gas nicht aufgefangen worden sind. Ein neuer Verhandlungstermin wird erst nach Einholung des Gutachtens bekannt gegeben.

    129 Gaskunden gegen den Gasversorger Spreegas vor dem Landgericht Cottbus:

Vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus wurde die Verhandlung in Form einer Güteverhandlung am 12.03.2009 fortgeführt.
Der Kammervorsitzende eröffnete die Verhandlung mit einem Vergleichsvorschlag. Zunächst sollen sich die Kläger dazu äußern, ob sie einem Vergleich zustimmen würden. Wenn deren Stellungnahme bei Gericht vorliegt, muss sich die Beklagte (Spreegas) äußern. Da dem Bericht bekannt sei, dass die Spreegas Rückstellungen in Millionenhöhe für des Sammelklageverfahren gebildet hat, soll sie einen Teil dieses Geldes in Form einer Rückzahlung an die Kläger auskehren – in welcher Höhe, will das Gericht noch festlegen.

Folgender Gütevorschlag wurde unterbreitet:
  • die Güteverhandlung wird für unbestimmte Zeit unterbrochen, damit beiden Parteien ihre Mandantschaft befragen können, ob sie einem Vergleich zustimmen,
  • das Verfahren wird so lange unterbrochen, bis eine der beiden Seiten die Wiederaufnahme beantragt,
  • die Spreegas soll prüfen, ob sie bereit ist, für die noch im Klageverfahren befindlichen Kläger eine Rückzahlung zu leisten (wer die Klage für erledigt erklärte, soll keine Rückerstattung erhalten),
  • im Falle eines Vergleiches verzichtet die Spreegas auf eine Kostenerstattung von den Klägern, welche die Klage für erledigt erklärt haben, die anderen Kläger müssten allerdings die Anwalts und Gerichtskosten tragen,
  • sollten beide Parteien auf den Gütevorschlag eingehen, würde das weitere Verfahren im Rahmen eines schriftlichen Verfahrens fortgeführt und zum Abschluss gebracht werden,
  • sollte keine Einigung erzielt werden, wird das Gericht das Verfahren mit einer Zeugenbefragung fortführen und das persönliche Erscheinen aller Kläger anordnen,
  • nicht ausgeschlossen ist dabei, dass in einem Beweisverfahren gegebenenfalls auch ein Gutachter mit der Klärung beauftragt wird, ob die Preiserhöhungen gerechtfertigt sind.

    Rechtsanwalt Fricke als Klägervertreter wird in den nächsten Wochen die Kläger anschreiben, ihnen ein Verhandlungsprotokoll übermitteln und sie zu ihrer Haltung zum Vergleichsvorschlag befragen.



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link555051A.html