Den Klägern wären langwierige und mit Risiken verbundene Verfahren erspart geblieben, wenn das Wirtschaftsministerium des Landes als zuständige Kartellbehörde seiner Verantwortung wie in anderen Ländern nachgekommen wäre, indem es nicht nachvollziehbare Erhöhungen unterbunden hätte. Die Folgen müssten nun die Verbraucher tragen. "Wenn es Verbrauchern speziell im Energiesektor so erschwert wird, Preise nachvollziehen zu können, müssen zumindest die zuständigen Kartellbehörden das Agieren der Versorger konsequent kontrollieren und Rechtsverstöße ahnden!", bringt Verbraucherschützer Müller die Interessen der Verbraucher auf den Punkt. Auch deshalb fordern die Verbraucherzentralen auf Bundesebene andere Lösungen für die Durchsetzung des Verbraucherrechts auf transparente Preisgestaltung: eine Auflösung der monopolistischen Strukturen in der Energieversorgung sowie den Durchgriff kartell- oder wettbewerbsrechtlicher Entscheidungen mit der Folge eines individuellen Zahlungsanspruches aller Kunden gegen den betroffenen Versorger.
Aber das kann den Klägern in den aktuellen Verfahren nicht mehr helfen. Deshalb hofft die Verbraucherzentrale bei den durch sie koordinierten offenen Klagen in Frankfurt (Oder) und Cottbus auf die klare richterliche Auflage an die Versorger, ihre Preisgestaltung für ihre Kunden offen zu legen. Bei der Klage gegen die EWE beauftragte das Landgericht Frankfurt (Oder) den Versorger mit weiteren Darlegungen zu Bezugskostensteigerungen, während die Kläger Vorschusszahlungen für ein Gutachten leisten sollen; erst dann soll weiter verhandelt werden. Das Landgericht Cottbus schlug dagegen in der Verhandlung am 12.03.2009 einen Vergleich vor, für den gegenwärtig die Stellungnahmen aller Kläger eingeholt werden – das Einverständnis der Kläger würde zwar das Verfahren endlich abschließen, doch brächte es wieder nicht die nötige Rechtsklarheit zur Angemessenheit der Preise. Im Übrigen gelte ein Vergleich nur für die Kläger, nicht für alle anderen Kunden der Spreegas.
Detailinformationen zum Stand der "Sammelklagen"
- 187 Energiekunden gegen den Gasversorger EWE vor dem Landegericht Frankfurt (Oder):
- 129 Gaskunden gegen den Gasversorger Spreegas vor dem Landgericht Cottbus:
Vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus wurde die Verhandlung in Form einer Güteverhandlung am 12.03.2009 fortgeführt.
Der Kammervorsitzende eröffnete die Verhandlung mit einem Vergleichsvorschlag. Zunächst sollen sich die Kläger dazu äußern, ob sie einem Vergleich zustimmen würden. Wenn deren Stellungnahme bei Gericht vorliegt, muss sich die Beklagte (Spreegas) äußern. Da dem Bericht bekannt sei, dass die Spreegas Rückstellungen in Millionenhöhe für des Sammelklageverfahren gebildet hat, soll sie einen Teil dieses Geldes in Form einer Rückzahlung an die Kläger auskehren – in welcher Höhe, will das Gericht noch festlegen.
Folgender Gütevorschlag wurde unterbreitet:
Rechtsanwalt Fricke als Klägervertreter wird in den nächsten Wochen die Kläger anschreiben, ihnen ein Verhandlungsprotokoll übermitteln und sie zu ihrer Haltung zum Vergleichsvorschlag befragen.
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