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Gesundheits- und Umweltschutz für Kinder

Lärm

Kind mit Kopfhörer
Kinder: Immer früher Hörschäden

Lärm begegnet uns überall im täglichen Leben. Besonders in Großstädten lärmt es – auch nachts. Den Straßenverkehr empfinden wir als größte Lärmquelle. Experten haben herausgefunden, dass Kinder, die an verkehrsreichen Straßen aufwachsen, häufiger Störungen im Spracherwerb aufweisen. Die Heranwachsenden können die Sprache nicht richtig erlernen, weil Gespräche häufig unterbrochen oder verhindert werden. Zudem erlebt der Nachwuchs schon morgens eine enorme Geräuschkulisse im Kindergarten oder in der Schule. Schwerhörigkeit wirkt sich auch auf die schulischen Leistungen aus. Nach einer Studie in hessischen Grundschulen war jedes zehnte Kind bereits schwerhörig und hatte einen deutlich schlechteren Notendurchschnitt.

Dazu gesellt sich noch der ganz normale Freizeitlärm. Zuhause wird die Musikanlage aufgedreht, oder es dröhnt der Fernseher. Handys nerven mit schrillen Klingeltönen. Ob Besuche in Kneipen, Kinos oder Diskotheken, ja sogar im Supermarkt – überall gibt es was auf die Ohren. Ganz zu schweigen von der zunehmenden Beschallung durch MP3-Player.Die permanente Berieselung kann zu schweren Krankheiten führen. Der Deutsche Berufsverband der HNO-Ärzte spricht von einem drastischen Anstieg von Innenohrschäden bei 16 bis 20-Jährigen. Altersschwerhörigkeit beginne heute schon bei 20-Jährigen. Deshalb informieren wir über

Gefahren für junge Ohren
Lärm als individuelle Empfindung
So arbeitet das Ohr
Lärm als Krankmacher
Grenzwerte und Richtlinien

Außerdem geben wir zahlreiche Hinweise, was Eltern zur Lärmreduzierung beitragen können, worauf sie bei Kindern schon ab den ersten Monaten achten sollten und wie sich Lärm in der Wohnung vermeiden oder zumindest einschränken lässt.

Gefahren für junge Ohren


Elektronisches Spielzeug, dudelnde Kinderhandys, Lernspiele mit lautstarker Melodie, Kassettenrekorder für die Gute-Nacht-Geschichte, Rasseln – schon die Kleinsten leben in einer täglichen Lärmkulisse. Trillerpfeifen, Knallfrösche, Quietschtiere, Spielzeugpistolen – auch sie sind im Kinderzimmer zu finden und können bei falscher Handhabung großen Schaden anrichten. Ein Beispiel: Eine Trillerpfeife, direkt am Ohr des anderen benutzt, kommt mit 130 Dezibel dem Startgeräusch eines Flugzeugs gleich. Die Schmerzgrenze liegt bei 120 Dezibel. Eine Spielzeugpistole bringt es sogar noch in 25 Zentimetern Abstand vom Ohr auf 150 Dezibel. Da ist die Schmerzgrenze drastisch überschritten und ein permanenter Hörschaden nicht auszuschließen.

Wie Steppkes lassen sich auch Jugendliche häufig ganz freiwillig beschallen, ohne das Risiko zu erahnen. Ein Beispiel: Ein wöchentlicher Diskothekenbesuch von vier Stunden bei 95 Dezibel und mehr schädigt das Gehör ebenso wie 40 Stunden Arbeit bei 85 Dezibel pro Woche. Bei Jugendlichen sind MP3-Player oder andere tragbare Audioplayer ständige Begleiter. Dabei können die Player leicht 100 Dezibel erreichen. Wer jede Woche mehr als eine Stunde täglich lautstarke Musik über Kopfhörer (über 89 Dezibel) hört, riskiert nach etwa fünf Jahren einen unheilbaren Hörschaden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Forscherteam im Auftrag der Europäischen Kommission. Untersuchungen zeigen, dass schon Kinder immer früher anfangen, Musik über Kopfhörer zu hören. Einige Zahlen: Zehn Prozent der 6 bis 7-Jährigen besitzen einen MP3-Player, bei den 12 bis 13-Jährigen sind es schon 50 Prozent. Erschreckendes Fazit: Rund ein Viertel aller Jugendlichen in Deutschland leidet an nicht heilbaren Hörschäden und Tinnitus-Symptomen.

➜ Lärm als individuelle Empfindung
Lärm – das ist zunächst einmal eine individuelle Empfindung. So stört die laute Partymusik zum Beispiel die Gäste weniger als vielleicht den Nachbarn, der gerade versucht einzuschlafen. Ganz ähnlich verhält es sich da mit dem kläffenden Hund oder dem lärmenden Rasenmäher von nebenan. Was den einen kalt lässt, nervt den anderen. Die Grenze zwischen akzeptierten und störenden Geräuschen ist quasi fließend. Doch auch wenn Lautstärke zunächst individuell als angenehm oder störend empfunden wird, weiß man doch längst, wann der Lärm gesundheitsschädlich ist. Der so genannte Schallpegel wird in Dezibel, kurz "dB" gemessen. Definitionsgemäß liegt die Hörschwelle bei 0 Dezibel, die Schmerzgrenze hingegen bei rund 120 Dezibel. Zum Vergleich: Ein Düsenflugzeug bringt es auf 130 Dezibel. Schon bei einem Lärmpegel von 80 Dezibel muss beispielsweise ein Arbeitgeber Gehörschutz zur Verfügung stellen, ab 85 Dezibel ist das Tragen Pflicht. Wird es lauter als 120 Dezibel, besteht Verletzungsgefahr. Bei einem Detonationsknall von 150 Dezibel kann das Trommelfell platzen. Am Ende ist Lärm also vor allem eins: ein lautes Geräusch, das auf Dauer belastet und sogar krank machen kann – auch dann, wenn wir es selbst zunächst gar nicht wahrnehmen.

Wenn Lärm krank macht


Untersuchungen zeigen längst, dass Lärm zu negativen physischen und psychologischen Veränderungen beim Menschen führt. Lärm zerrt an unseren Nerven, greift unsere Psyche an und kann Stress-Symptome wie Kopfschmerzen, Nervosität sowie Kreislauf- und Magen-Darm-Beschwerden auslösen. So hat der Lärm nicht nur großen Einfluss auf die körperliche Gesundheit, sondern auch auf das seelische und soziale Wohlbefinden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) warnt: Menschen, die an lauten Straßen leben, haben ein um 20 Prozent erhöhtes Risiko für Herzinfarkte. Gefährdet sind vor allem die kleinen Sinneshärchen, die in unserem Ohr eine wichtige Funktion übernehmen. Sie geraten in Schwingungen und leiten das Geräusch an den Hörnerv weiter. Dabei dienen sie als Verstärker und Filter. Bei dauerhaft starkem Lärm quittieren sie unwiederbringlich den Dienst. Die Folge: Das Geräusch kommt quasi im Gehirn nicht an. Wer seinen Ohren keine Pause gönnt, riskiert viel. Schlimmstenfalls drohen Schwerhörigkeit oder Taubheit.

Hörschäden bei Kindern
Nur wer gut hört, kann gut sprechen lernen. Bereits in den ersten Lebensmonaten werden die Grundlagen für das Sprechen gelegt und die vielfältigen Vernetzungen des Hörsinns im Gehirn des Kleinkindes verknüpft. Je eher man eine Hörstörung bei Kindern entdeckt, umso größer ist die Chance einer erfolgreichen Korrektur. Beobachten Sie bei Ihrem Kind eines oder mehrere der folgenden Symptome, sollte dringend ein/e Hals-, Nasen-, Ohrenarzt/ärztin aufgesucht werden:
  • Das Kind stagniert in seiner Sprachentwicklung.
  • Bei Ansprache antwortet das Kind zeitlich verzögert oder gar nicht.
  • Es kann Geräusche nicht imitieren.
  • Es hat Schwierigkeiten Geräusche zu orten und reagiert deshalb nicht auf Hörreize außerhalb seines Blickfeldes.
  • Das Kind hat wenig soziale Kontakte.
  • Es hat häufig Ohrentzündungen.
  • Fragen Sie Ihre/n Kinderarzt/ärztin nach der Checkliste "Feststellung der Hörfähigkeit" vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.


Säuglings-Hörtest als Kassenleistung
Von 1.000 Kindern kommen in Deutschland im Schnitt zwei bis fünf Kinder mit einer Hörstörung auf die Welt. Schwerhörigkeit bei Kindern wird hierzulande durchschnittlich erst im Alter von 18 Monaten entdeckt. Mittelschwere Hörprobleme fallen im vierten Lebensjahr, leichte Hörstörungen sogar erst zur Einschulung auf. Je später ein Hörschaden entdeckt wird, umso geringer sind die Chancen auf Heilung. Der Früherkennung von Hörschäden ist demnach eine hohe Bedeutung zuzuweisen. Erfreulicherweise sind seit dem 1. Januar 2009 Hörtests für Neugeborene Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Das Link öffnet in neuem FensterHörscreening ist schmerzfrei und dauert pro Ohr nur eine Minute. Fragen Sie schon vor der Entbindung in Ihrem Krankenhaus, beim Kinderarzt oder bei der Hebamme nach der Durchführung des Säuglings-Hörtests.


Hörprobleme bei Jugendlichen
Pfeifgeräusche und vorübergehende Schwerhörigkeit können erste Anzeichen dafür sein, dass das Gehör eines Jugendlichen übermäßig strapaziert wird. Besonders laute Geräuscherlebnisse "vergisst" unser Gehör nicht. Chronische Lärmschäden kommen schleichend. Sie bleiben meist lange Zeit unbemerkt. Zunächst werden Sprache und Umgebungsgeräuschedumpfer wahrgenommen, später können dann während der Hörwahrnehmung ganze Satzteile fehlen. Darüber hinaus kann Lärm auch das Herz-Kreislaufsystem beeinflussen und bei Kindern und Jugendlichen zu Konzentrationsschwäche führen. Schlafstörungen und Bluthochdruck sind keine seltenen Lärmfolgen.

➜ So arbeitet das Ohr
Ohren sind Schwerstarbeiter und immer im Dienst. Selbst im Schlaf ist das hochkomplexe System in Alarmbereitschaft. Das menschliche Ohr besteht aus drei Teilen: dem Außenohr, dem Mittelohr und dem Innenohr. Das äußere Ohr fängt Schallsignale auf, dann geht es durch den Gehörgang, der am Trommelfell endet. Dieses dünne Häutchen trennt das äußere Ohr vom Mittelohr und ist für die Weiterleitung des Schalls verantwortlich. In den Gehörknöchelchen im Mittelohr wird der Schall zu Knochenschwingungen gewandelt. Zu starke Schwingungen des Trommelfells werden gedämpft, damit das Innenohr nicht durch extreme Vibrationen (Lärm) geschädigt wird. Das Innenohr enthält schließlich die Sinnesrezeptoren für das Gehör. Sie sind in der so genannten Schnecke angesiedelt und stellen über den Hörnerv die Verbindung zu den Reizverarbeitungs-Zentren im Gehirn her.

Grenzwerte und Richtlinien


Während im Arbeitsschutzgesetz längst Grenzwerte festgelegt sind, welche Lautstärke am Arbeitsplatz ohne Ohrenschutz zulässig ist, sind dem Lärm im Kinderzimmer wenig Grenzen gesetzt.

Für Kinderspielzeug legen die europäische "Spielzeugrichtlinie" und die dazugehörige Europa-Norm 71-1 die maximale Lautstärke fest. Absoluter Grenzwert für Geräuschbelastungen in der Nähe des kindlichen Ohres sind nach dieser Norm 80 Dezibel. Dieser Grenzwert gilt für Spielzeug, das in 2,5 cm Abstand zum Ohr benutzt wird. Dieser Wert ist jedoch praxisfremd, da Kinder diesen Abstand im Spiel nicht einhalten werden. Die Folge ist, dass die Gegenstände direkt am Ohr einen erheblich höheren Schallpegel erzeugen können. Eine Erhöhung des Schallpegels um zehn Dezibel empfindet der Mensch als Verdopplung der Lautstärke. Die europäische Norm teilt Kinderspielzeug in bestimmte Gruppen ein. Doch das ist ein Problem, denn dabei wird bei Weitem nicht das erfasst, womit Kinder wirklich spielen. Es existieren verschiedene Produkt- und Warengruppen, die häufig von Kindern benutzt, aber nicht durch die Spielzeugrichtlinie erfasst werden. Ein Kinderkassettenrekorder etwa sollte über die Spielzeugrichtlinie beurteilt werden und nicht über die Norm für "Lautstärkebegrenzungen bei tragbaren Audio-Geräten", bei welcher der Grenzwert von 100 Dezibel gilt. Es gibt leider keine konkreten Empfehlungen bei welchem Schallpegel das kindliche Gehör keinesfalls geschädigt wird. Experten gehen davon aus, dass Belastungen unter 80 Dezibel keine bleibenden Schäden hinterlassen. Dieser Wert bezieht sich jedoch auf das Ohr eines Erwachsenen. Zudem gibt es noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass bei geringeren Schallpegeln (unter 80 Dezibel) und langer Einwirkungsdauer nicht doch Schädigungen hervorgerufen werden können. Fazit: Leider können sich Eltern nicht allein auf Richtlinien Umwelt- und Gesundheitsschutz im Kinderzimmer und Normen zum Lärmschutz für Kinder verlassen, sondern sollten ein "offenes Ohr" für die Geräuschumgebung ihrer Kinder haben. Jede Menge hilfreicher kostenloser Hinweise bietet die Link öffnet in neuem FensterINITIATIVE HÖREN.

MP3 und Co


Kinder mit MP3-Player
MP3-Player: Fehlende gesetzliche Regelungen

Portable Audiogeräte, allen voran der MP3-Player, sind der Renner bei Kindern und Jugendlichen. Mit dem Handy wird längst nicht nur telefoniert. Das Mobiltelefon spielt auch Musik ab. Portable Spielekonsolen funktionieren ebenfalls mit Kopfhörern und tragen zur lautstarken Berieselung bei. 43 Prozent der 6 bis 13-Jährigen besitzen einen portablen Audio - player. Ein Drittel unserer Jugendlichen hört mindestens eine Stunde am Tag Musik über Kopfhörer. Der maximale Geräuschpegel bei tragbaren Audiogerä ten wie MP3- oder Multimediaplayern ist in Deutschland durch eine Norm auf 100 Dezibel begrenzt. Doch was heißt das eigentlich? Diese Norm ist zunächst nicht mehr als eine freiwillige Verpflichtung der Hersteller, diesen Grenzwert einzuhalten. Rechtliche Konsequenzen drohen bei Nicht-Einhaltung allerdings nicht. Geräte, die den Grenzwert von 100 Dezibel überschreiten, werden hierzulande nicht vom Markt genommen. Anders als in Frankreich: Dort würden solche MP3-Player gar nicht erst zugelassen.

Eltern als Lärmwächter


Im September 2009 hat die Europäische Kommission das EU-Normungsgremium "Cenelec" beauftragt, neue Richtlinien mit höheren Sicherheitsstandards für MP3-Player und Handys zu erarbeiten. Das kann bis zu zwei Jahren dauern. Bis dahin sollten Sie selbst einige Tipps beherzigen:
  • GS-Zeichen: Das steht für geprüfte Sicherheit und garantiert zumindest bei tragbaren Audioplayern die EU-Norm von 100 Dezibel und bei Spielzeug den maximalen Schallpegel von 80 Dezibel.
  • Gerätetest: Da die Kennzeichnung von Spielzeug und Unterhaltungselektronik immer noch mangelhaft ist, verlassen Sie sich beim Kauf auch einmal auf Ihre eigenen Ohren.
  • Lautstärkebegrenzung: Manche Player sind bereits mit einer zusätzlichen regelbaren Laustärkebegrenzung ausgestattet. Fragen Sie Ihren Händler konkret danach.
  • 60-60 Regel: Die britische Selbsthilfe-Organisation Link öffnet in neuem Fenster"Deafness-Research" (Taubheitsforschung) hat eine einfache Regel für den Gebrauch von Audio playern aufgestellt: Maximal 60 Minuten bei maximal 60 Prozent der Lautstärke.
  • Mithörer: Ist der Player so laut eingestellt, dass Außenstehende trotz Kopfhörer mithören können, ist die Lautstärke zu hoch.
  • Kopfhörer: Nur die Originalkopfhörer wurden in Kombination mit dem Gerät getestet. Ein fremdes Modell könnte den Schall noch verstärken. Vorsicht bei speziellen schallverstärkenden Kopfhörern. Sie heben die Pegelbegrenzung möglicherweise auf.
  • Besuch beim Hörgeräteakustiker: Ein Besuch beim Akustiker kann Aufschluss über erste Hörverluste des Kindes oder des Jugendlichen geben. Eventuell bietet sich ja auch einmal die Möglichkeit, das Abspielgerät messen zu lassen.
  • Ohrstöpsel: Bei Theaterbesuchen oder im Kino kann es empfehlenswert sein, dass das Kind einen Hörschutz trägt (Hörstöpsel gibt`s in jedem Drogeriemarkt); beim Kauf sollte auf den Dämmgrad und eine geringe Schadstoffbelastung des Produkts geachtet werden.
  • Lärmpausen: Hat das Ohr viel Lärm ertragen, sollte man den Tag danach ruhig angehen lassen. Schallpegel von mehr als 80 Dezibel über längere Zeit meiden.
  • Vorsicht Knall: Spielzeugpistolen, Spielzeugtrompeten oder Pfeifen sollten nie nah am eigenen Ohr oder dem eines anderen benutzt werden. Sie verursachen impulsartige Geräusche, die so kurz sind, dass sie in ihrer eigentlichen Lautstärke gar nicht erfasst werden. Dafür sind die Folgen aber nicht weniger gefährlich.
  • Vorbildfunktion: Überdenken Sie einmal Ihre eigenen Gewohnheiten im Alltag: Muss der CD-Player, das Radio oder Fernsehgerät ständig im Hintergrund laufen? Wenn Eltern von sich aus bereits ständig für eine laute Geräuschkulisse zuhause sorgen, brauchen sie sich über die Lärmtoleranz ihrer Kinder nicht zuwundern.

Lärmreduzierung in der Wohnung


Kinder sollten in ihrem Zimmer keinem dauerhaften äußeren Lärm ausgesetzt sein - etwa durch eine verkehrsreiche Straße, eine Bahnstrecke oder einen gewerblichen Betrieb. Den Eltern bieten sich Möglichkeiten, den Lärm zu verringern:
  • Raumwechsel: Oben steht, zu überlegen, ob das Zimmer des Nachwuchses in einen anderen bereich der Wohnung verlegt werden kann.
  • Bauliche Verbesserungen: Informieren Sie sich über Kosten des Einbaus von Schallschutzfenstern. Zunächst lässt sich auch schon durch eine Abdichtung einer mangelhaften Dämmung im Anschlussbereich Fenster-Wand Lärm verringern. Auch nachträglich eingebaute Schallschluckwände helfen.
  • Bodenbelag: Die Wahl des Bodenbelags spielt innerhalb der Wohnung eine entscheidende Rolle für das Lärmaufkommen. Das Verlegen von Teppichen, Trittschalldämmungen oder Dämm-Matten kann die Innenraumakustik entscheidend beeinflussen.
  • Türen: Undichte Fugen an Türen lassen Lärm und Krach in die Wohnung. Mithilfe von selbstklebendem Dämmband für Türen kann die Lärmschutzqualität verbessert werden.

Weiter:


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link563611A.html