Tatsächlich wollen die meisten Betroffenen ihren bestehenden Vertrag gar nicht kündigen. Erst mit der Kündigungsbestätigung des Festnetzanschlusses wird ihnen bewusst, dass ein Vertrag mit dem Anbieter First Mobile geschlossen wurde, im ungünstigsten Fall sogar erst mit der nächsten Rechnungslegung durch den neuen Anbieter. Vermutlich setzen solche Methoden ganz bewusst darauf, dass diese Verträge kompliziert und manche älteren Bürger manchmal leicht zu überrumpeln sind.
Den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, kostet die Verbraucher viel Nerven, Zeit und Geld. Dennoch sollten die Opfer dieser irreführenden Masche von First Mobile den Vertrag umgehend widerrufen. Rechtlichen Rat und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Interessen erhalten betroffene Verbraucher in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Tipp: Telekommunikationsverträge sollten niemals ad hoc an der Haustür abgeschlossen werden. "Auf die Schnelle" kann man kaum alle komplizierten Vertragsbestandteile und Auswirkungen überschauen. Bei einem Wechsel des Anbieters sollte das eigene Telefonierverhalten mit Hilfe der letzten Rechnungen berücksichtigt werden. Hinweise zur passenden Tarifwahl gibt die Verbraucherzentrale.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
