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Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

19.05.2009
DSL-Anbieterwechsel klug vorbereiten
Verbraucherzentrale erläutert Kündigungsrechte

Ein Wechsel zu einem neuen DSL-Anbieter ist oftmals bei Weitem nicht so leicht, wie es die Unternehmen in ihrer Werbung Glauben machen wollen. Die gerade erst mit verlockenden Werbeaussagen gewonnenen Neukunden werden an Service-Hotlines "hängen gelassen" oder Techniker des Anbieters versäumen manchmal sogar mehrere Termine zur Freischaltung. So mancher Betroffene kündigt daraufhin entnervt den Vertrag mit sofortiger Wirkung. Flattern dennoch wenig später regelmäßige Rechnungen ins Haus, machen manche Verbraucher ihrer Empörung in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Luft.

"Doch auch bei tadelnswertem Service müssen Verbraucher die gesetzlichen Regelungen für eine Kündigung einhalten", stellt Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg fest und erläutert: "Bei Bereitstellungsverzögerungen kann man den Vertrag erst kündigen, wenn man dem Vertragspartner zuvor eine Frist zur vertragsgemäßen Erfüllung mit angedrohter Kündigung bei Nichterfüllung gesetzt hatte und diese ergebnislos verstrichen ist."

Noch besser sei es, so der Verbraucherschützer, wenn man von vornherein folgende Tipps der Verbraucherzentrale für den Anbieterwechsel beachtet und damit unnötige Probleme vermeidet:
    Vor einem neuen Vertragsabschluss immer erst prüfen, ab wann man den alten Vertrag laut Kündigungsfristen kündigen kann!
    Um die reibungslose Übergabe des Anschlusses und eventuelle Mitnahme der Rufnummer nicht zu gefährden, den neuen Anbieter mit der Kündigung beauftragen!
    Das Wechseldatum möglichst exakt schriftlich fixieren!


Treten Probleme auf, muss den jeweiligen Bedingungen entsprechend unterschiedlich vorgegangen werden. Die Berater der Verbraucherzentrale helfen bei der rechtlichen Klärung – am besten, bevor ein Vertrag abgeschlossen wird. Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link569281A.html