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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

26.05.2009
Unwetterschäden sofort dem Versicherer melden
Verbraucherzentrale informiert über Ansprüche

Obwohl sich viele Menschen bei der herrschenden Hitze auf heftige Regengüsse freuen, können diese vor allem bei Sturm oder Hagel auch Schäden an Gebäuden, Hausrat oder Fahrzeugen verursachen. Wohl dem, der dann richtig versichert ist – nach den Beratungserfahrungen der Verbraucherzentrale Brandenburg verfügen viele Haushalte nicht über den passenden Schutz.

Aber nicht nur der richtige Versicherungsschutz ist "im Falle eines Falles" wichtig, sondern auch das richtige Verhalten im Schadensfall. So müssten Schäden dem Versicherer unverzüglich nach Kenntnisnahme, das ist in der Regel innerhalb von drei Tagen, angezeigt werden, so Versicherungsexperte Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale: "Schäden sollte man durch Fotos und Zeugen dokumentieren und alles Nötige zur Schadensbegrenzung tun, beispielsweise noch nicht beschädigte Gegenstände außer Gefahr bringen oder erste Notfallreparaturen veranlassen." Die Entsorgung oder nicht sofort notwendige Reparaturen verschiebt man aus Beweisgründen lieber auf später.

Folgende Versicherungen kommen im günstigsten Fall je nach Ursache und Art des Schadens für Schäden auf:
Die Wohngebäudeversicherung tritt für Schäden am Haus, an Wänden und Fußböden durch Stürme ab Windstärke 8, Hagel und durch Leitungswasser beziehungsweise Rohrbruch bei Unwettern ein. Standardmäßig nicht versichert sind Schäden durch eindringendes fließendes oder stehendes Wasser oder Grundwasserstau.

Hauseigentümer mit Heizöltanks haben hoffentlich eine Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung. Diese zahlt, wenn beispielsweise durch eine Flutwelle der Heizöltank weggerissen und dabei leck geschlagen wurde. Ohne Versicherung hat der Eigentümer Schäden, die durch verseuchtes Erdreich oder Trinkwasser entstanden sind, selbst zu tragen. Dabei ist es unerheblich, ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht.

Werden das Mobiliar oder Wand- und Bodenbeläge beschädigt, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Sie kommt für Schäden durch Blitzschlag, Sturm ab Windstärke 8, Hagel und daraus resultierende Folgeschäden auf – für "pure" Regenschäden hingegen nicht.

Hagel kann unschöne Spuren auf dem Auto hinterlassen - solche Schäden sind über die Teilkasko abgesichert. Das gleiche gilt, wenn durch Sturm Äste auf den PKW geschleudert wurden und dabei Schäden verursachen. Ist ein Unwetter angekündigt, sollte man natürlich alles zur Schadensvermeidung tun und zum Beispiel sein Auto möglichst nicht unter Bäumen oder am Wasser abstellen.

Wer seinen Versicherungsschutz noch einmal prüfen möchte, findet zahlreiche Tipps dazu im Ratgeber "Richtig versichert" der Verbraucherzentralen, der für 12,90 Euro in den Beratungsstellen des Landes erhältlich ist oder am Service-Telefon sowie unter www.vzb.de zuzüglich Porto- und Versandkosten bestellt werden kann. Gern helfen auch die Verbraucherberater mit individuellem Rat:
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, Mobilfunkpreise abweichend).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link570551A.html