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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

09.06.2009
"Benzol" in Erfrischungsgetränken?
Verbraucherzentrale rät: Etikett lesen oder selbst mixen

Je beständiger die sommerlichen Temperaturen werden, desto häufiger greifen Verbraucher wieder nach alkoholfreien Erfrischungsgetränken. Doch beim Kauf von Brausen, Limonaden oder mit Kräuterauszügen aromatisierten Wellnessgetränken rät Heidrun Franke von der Verbraucherzentrale Brandenburg zum Blick aufs Etikett: "Wenn auf der Verpackung die Benzoesäure oder Benzoate mit den E-Nummern 210 bis 213 als Zutaten erwähnt werden, kann in Verbindung mit Vitamin C oder entsprechenden Umweltbedingungen das krebserregende und keimzellenschädigende Benzol entstehen, so dass gesundheitsbewusste Verbraucher lieber die Finger von solchen Getränken lassen sollten!"

Im Rahmen eines bundesweiten Überwachungsprogramms fanden Lebensmittelkontrolleure in 79 von 220 untersuchten Erfrischungsgetränken bis zu 40 Mikrogramm Benzol pro Liter. Zwar gelten geringe Mengen der Verbindung nicht als akut gefährdend, aber angesichts des noch unklaren Erkenntnisstandes hält Verbraucherschützerin Franke alternative Herstellungsverfahren mit dem Ergebnis eines deutlich geringeren Benzolgehalts unter 0,5 Mikrogramm für die bessere Wahl: "Der Gesetzgeber sollte im Interesse der Gesundheit der Verbraucher für Lebensmittel und Getränke einen entsprechend niedrigen Benzol-Grenzwert festlegen!"

Wer "auf Nummer sicher" gehen will, für den hat die Ernährungsberaterin von der Verbraucherzentrale Brandenburg auch einen Sofort-Tipp parat: "Erfrischungsgetränke selber mixen und genießen!" Dazu gibt sie folgende Anregungen:
  • Mineralwasser mit Saft mischen, nach Geschmack mit Zitrone aufpeppen,
  • frische Minzeblätter mit kochendem Wasser überbrühen,
  • Kräuter-, Früchte- oder Rooibostee abkühlen lassen oder auf Eis geben, dazu ein Schuss Obstsaft.

    Fragen zu den Themen Ernährung und Lebensmittelrecht beantworten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale
  • in den Beratungsstellen,
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil abweichend) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 01805 / 79 13 52 jeden Mo, Mi, Do von 10 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil abweichend).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link572701A.html