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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

23.06.2009
Im Ernstfall hat Patientenwille Vorrang
Verbraucherzentrale klärt über neue Regelungen auf

Vergangene Woche hat der Gesetzgeber ein Machtwort gesprochen: Eine schriftlich abgefasste Patientenverfügung ist ab sofort für den behandelnden Arzt verbindlich. Bisher gab es dazu lediglich Gerichtsurteile, die noch dazu umstritten waren. "Verbraucher haben uns in Vorträgen und Beratungen immer wieder nach dem Sinn einer Patientenverfügung gefragt, wenn Ärzte den schriftlich formulierten Patientenwillen im Ernstfall nach eigenem Ermessen interpretieren dürfen", berichtet Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Seit der Neuregelung wollen Verbraucher wissen, ob ihre bereits vor einiger Zeit formulierte Patientenverfügung noch gültig ist. Sicherheitshalber sollte eine bereits vorliegende Verfügung deshalb noch einmal mit aktuellem Datum unterschrieben werden, wenn sich der Wille nicht geändert hat. Notwendig ist aber auch, dass die Patientenverfügung durch konkrete Formulierungen genug Auskunft darüber gibt, was der Patient wirklich will. Nur dann können Ärzte und bevollmächtigte Angehörige tatsächlich in seinem Sinne handeln. "Wir empfehlen, in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu benennen, die für den Fall der Fälle die Dinge in die Hand nimmt", so Fischer-Volk. Rat Suchenden gibt die Verbraucherzentrale Brandenburg durch Vorträge und Beratungen in Potsdam, Rathenow, Frankfurt (Oder) und Cottbus einen Überblick über das praktische Herangehen an wichtige Vorsorgedokumente. Da diese Angebote sehr gefragt sind, wird eine Terminvereinbarung empfohlen:
  • in den Verbraucherberatungsstellen
  • unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link577911A.html