Seit der Neuregelung wollen Verbraucher wissen, ob ihre bereits vor einiger Zeit formulierte Patientenverfügung noch gültig ist. Sicherheitshalber sollte eine bereits vorliegende Verfügung deshalb noch einmal mit aktuellem Datum unterschrieben werden, wenn sich der Wille nicht geändert hat. Notwendig ist aber auch, dass die Patientenverfügung durch konkrete Formulierungen genug Auskunft darüber gibt, was der Patient wirklich will. Nur dann können Ärzte und bevollmächtigte Angehörige tatsächlich in seinem Sinne handeln. "Wir empfehlen, in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson zu benennen, die für den Fall der Fälle die Dinge in die Hand nimmt", so Fischer-Volk. Rat Suchenden gibt die Verbraucherzentrale Brandenburg durch Vorträge und Beratungen in Potsdam, Rathenow, Frankfurt (Oder) und Cottbus einen Überblick über das praktische Herangehen an wichtige Vorsorgedokumente. Da diese Angebote sehr gefragt sind, wird eine Terminvereinbarung empfohlen:
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