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Antworten auf häufige Fragen zur Sicherheit von Geldanlagen

Einmaleins der Geldanlage - VerstehenGeht eine Bank pleite, sichert die gesetzliche Einlagensicherung Kundeneinlagen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 100.000 Euro. Vorausgesetzt, die Bank ist Mitglied eines europäischen Einlagensicherungssystems und die Verbraucher haben das Geld in Euro oder einer anderen Währung eines EU-Mitgliedslandes auf einem Konto angelegt, dass als so genannte "Einlage" gilt. Dies sind zum Beispiel Tagesgelder, Festgelder, Sparbücher und viele Sparverträge, nicht aber Aktien oder Anleihen. Die Rückzahlung im Entschädigungsfall erfolgt innerhalb von 30 Arbeitstagen nach der schriftlichen Meldung des Geschädigten. Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Fragen und Antworten.


  • Was passiert eigentlich mit meinem Geld, wenn die Bank pleite geht?
  • Für welche Einlagen gilt die gesetzliche Einlagensicherung?
  • Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung?
  • Gilt die gesetzliche Einlagensicherung für alle Banken?
  • Welchen Vorteil haben private Sicherungssysteme der Banken?
  • Welche privaten Sicherungssysteme gibt es?
  • Gibt es eine Staatsgarantie, falls die privaten Sicherungssysteme nicht funktionieren?
  • Ist es sinnvoll, pro Bank maximal 100.000 Euro anzulegen?
  • Sind Bundeswertpapiere sichere Geldanlagen?
  • Was ist mit dem Geld in Bausparverträgen?
  • Sind Investmentfonds besonders geschützt?
  • Unterliegen vermögenswirksame Leistungen der Einlagensicherung?
  • Gilt die Einlagensicherung bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge?
  • Ist der Inhalt von Wertpapierdepots verloren, wenn meine Bank pleite geht?
  • Sollte ich das Geld nicht lieber von der Banken holen und anderweitig anlegen, trotz der Einlagensicherung?
  • Gibt es außer dem Risiko, dass eine Bank insolvent wird, weitere Risiken, die Kunden beachten sollten?
  • Was können Kunden vor einer Geldanlageberatung tun?


  • Was passiert eigentlich mit meinem Geld, wenn die Bank pleite geht?


    Wenn es sich bei den Kundengeldern um so genannte Einlagen handelt, gibt es zwei Sicherungssysteme, die das angelegte Geld schützen: die gesetzliche Einlagensicherung sowie die freiwillige Einlagensicherung der privaten Banken auf der einen Seite. Auf der anderen Seite gibt es die Institutssicherung bei den Genossenschaftsbanken und den Sparkassen.

    Für welche Einlagen gilt die gesetzliche Einlagensicherung?


    Einlagen sind zum Beispiel das Guthaben auf Girokonten und Sparbüchern, Tagesgeld, Festgeld und Namensschuldverschreibungen wie Sparbriefe. Nicht unter die gesetzliche Einlagensicherung fallen etwa Aktien und Inhaberschuldverschreibungen wie Anleihen oder Zertifikate.

    Wie funktioniert die gesetzliche Einlagensicherung?


    Seit dem 31. Dezember 2010 sind in Deutschland Einlagen bis zur Höhe von 100.000 Euro gesetzlich abgesichert. Das bedeutet, dass im Fall der Insolvenz der Bank die Kunden innerhalb von 30 Arbeitstagen ohne Zahlung einer Eigenbeteiligung die Entschädigung bis zu dieser Höchstgrenze erhalten. Vorausgesetzt, die Gelder wurden in Euro oder einer anderen EU-Währung (Achtung: nicht in sonstiger Fremdwährung) auf Konten angelegt, die als Einlage gelten.

    Geschützt sind außerdem 90 Prozent der Verbindlichkeiten bis zu einer Höhe von 20.000 Euro - und zwar zusätzlich zur Absicherung der übrigen Einlagen. Das heißt: Wenn Sie bei einer Bank Wertpapiere kaufen und die Bank dann zahlungsunfähig wird, bevor sie die Papiere liefert, werden Ihnen 90 Prozent des entstandenen Schadens ersetzt. Für die Entschädigung in diesem Bereich gilt ebenfalls eine Frist von drei Monaten.

    Gilt die gesetzliche Einlagensicherung für alle Banken?


    Für Banken, die ihren Hauptsitz in Deutschland haben, gilt die deutsche gesetzliche Einlagensicherung. Sollte eine Bank jedoch in Deutschland lediglich eine Niederlassung haben, den Hauptsitz aber im Ausland, gilt die gesetzliche Einlagensicherung des anderen Landes - nicht die deutsche. Empfehlenswert ist, dass Kunden sich bei ihrer Bank informieren, welche gesetzliche Einlagensicherung im Insolvenzfall gilt.

    Sparkassen und Genossenschaftsbanken (zum Beispiel Volksbanken und Raiffeisenbanken) sind von der Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Einlagensicherung befreit. Sie gehören stattdessen einer Institutssicherung ihrer Spitzenverbände an. Dies betrachtet der Gesetzgeber als gleichwertig zur gesetzlichen Einlagensicherung.

    Welchen Vorteil haben private Sicherungssysteme der Banken?


    Bei vielen Banken sind Kundeneinlagen auch über den Betrag von 100.000 Euro hinaus abgesichert. Dies kann auch für andere Anlageprodukte als Einlagen gelten. Ebenso ist der Schutz von Einlagen in Nicht-EU-Währungen möglich.
    Informieren Sie sich darüber, ob es bei Ihrer Bank ein solches privates Sicherungssystem gibt, welche Produkte und bis zu welcher Höhe Gelder dadurch abgesichert sind. In der Vergangenheit haben die privaten Sicherungssysteme bei Schwierigkeiten einzelner Institute stets eingegriffen. Allerdings besteht formell kein Rechtsanspruch auf die zugesagte Entschädigung.

    Welche privaten Sicherungssysteme gibt es?


    Es gibt drei große private Sicherungssysteme:

    • das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe,
    • das Sicherungssystem des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken,
    • und das Sicherheitssystem des Bundesverbandes deutscher Banken (Bankenverband).

    Wenn eine einzelne Sparkasse, eine einzelne Volks- oder Raiffeisenbank oder eine Privatbank im Bankenverband in eine finanzielle Schieflage gerät, springt das jeweilige Sicherungssystem ein. Der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken ersetzt die Einlagen der Kunden nach der Insolvenz eines Mitgliedsinstituts. Die Sicherungssystem der Sparkassen sowie der Volks- und Raiffeisenbanken setzen an einem früheren Punkt an. Sie sollen verhindern, dass ein Mitgliedsinstitut überhaupt zahlungsunfähig wird. Dies führt dazu, dass die Einlagen der Kunden praktisch in unbegrenzter Höhe abgesichert sind. Ein weiterer Effekt dieser Institutssicherung: Sie deckt auch Inhaberschuldverschreibungen der angehörigen Banken und Sparkassen ab, also zum Beispiel börsennotierte Anleihen und Zertifikate. Einen Überblick über die verschiedenen Sicherungssysteme in Deutschland gibt die folgende Tabelle:

      Sparkassen Genossenschaftsbanken Privatbanken
    Sicherungssystem mehrstufige, dezentrale Institutssicherung
    zentrale Institutssicherung
    gesetzliche
    Einlagensicherung

    evtl. freiwillige private Einlagensicherung
    Geschützte Kunden alle, da das gesamte Institut abgesichert ist
    alle, da das gesamte Institut abgesichert ist
    Gesetzliche Einlagensicherung: Privatpersonen, Personengesellschaften, kleine Kapitalgesellschaften
    Private Einlagensicherung: alle Nichtbanken
    Geschützte Anlageformen Geld auf Girokonten, Tagesgeld, Festgeld, Inhaberschuld-verschreibungen und andere Verbindlichkeiten der Institute gegenüber ihren Kunden Geld auf Girokonten, Tagesgeld, Festgeld, Inhaberschuld-verschreibungen und andere Verbindlichkeiten der Institute gegenüber ihren Kunden
    Geld auf Girokonten, Tagesgeld, Festgeld, Sparbücher und ähnliche Einlagen. Keine Inhaberschuld-verschreibungen (Anleihen, Zertifikate)
    Höchstsumme theoretisch unbegrenzt
    theoretisch unbegrenzt
    Gesetzliche Einlagensicherung: 100 % der Einlagen bis 100.000 Euro, außerdem 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften bis 20.000 Euro.

    Private Einlagensicherung: 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank (pro Kunde)


    Gibt es eine Staatsgarantie, falls die privaten Sicherungssysteme nicht funktionieren?


    Im Zuge der Finanzmarktkrise wurde eine Erhöhung der deutschen gesetzlichen Einlagensicherung beschlossen und die Eigenbeteiligung abgeschafft. Darüber hinaus gab es Überlegungen und Zusagen von politischer Seite (zum Beispiel von Bundeskanzlerin Angela Merkel am 5. Oktober 2008), eine Staatsgarantie für sämtliche private Spareinlagen auszusprechen. Ein Rechtsanspruch für Kunden, bei denen das private Sicherungssystem der Bankengruppe bei einer Insolvenz versagt, besteht aber nicht.

    Ist es sinnvoll, pro Bank maximal 100.000 Euro anzulegen?


    Fehlt bei einer Bank ein privater Schutz, der über die deutsche gesetzliche Einlagensicherung hinausgeht, dann ist eine solche Entscheidung durchaus sinnvoll. Sonst erhalten Kunden bei einer Insolvenz lediglich eine Entschädigung in Höhe von 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung. Ansprüche, die darüber hinausgehen, müssen Anleger im Insolvenzverfahren der Bank anmelden. Das heißt: Das Geld kann ganz oder zumindest teilweise verloren sein.

    Die meisten Kreditinstitute gehören jedoch einem privaten Sicherungssystem an. Wenn Kunden diesen privaten Systemen vertrauen, besteht der Vorteil der Verteilung auf verschiedene Banken lediglich noch darin, liquide zu bleiben, falls eine Bank insolvent wird - sofern die abgesicherten Höchstgrenzen beachtet werden. Bis zur Auszahlung der Entschädigung dauert es einige Zeit. Wer sein ganzes Geld bei der Bank angelegt hat, die Insolvenz angemeldet hat, kann nicht sofort über sein Guthaben verfügen und muss einen bestimmten Zeitraum finanziell anderweitig überbrücken.

    Sind Bundeswertpapiere sichere Geldanlagen?


    Staatliche Wertpapiere wie Bundesschatzbriefe oder Finanzierungsschätze sind sehr sichere Geldanlagen. Lediglich im Fall des Staatsbankrotts der Bundesrepublik Deutschland werden diese nicht zurückgezahlt. Falls dieser Fall jemals eintreten sollte, dürften aber auch die gesetzliche Einlagensicherung und wahrscheinlich auch die privaten Einlagensicherungen der Banken wenig Wert haben. Unter dem Aspekt der Sicherheit können staatliche Wertpapiere daher empfohlen werden.

    Was ist mit dem Geld in Bausparverträgen?


    Das Geld in Bausparverträgen bei privaten Bausparkassen
    unterliegt ebenfalls der gesetzlichen Einlagensicherung; daher sind die Kundengelder bis zur Maximalhöhe von 100.000 Euro gesichert. Bausparkassen sind im Regelfall Mitglieder eines privaten Sicherungsverbundes, der Schutz über die gesetzliche Grundlage hinaus bietet. So sind zum Beispiel

    • die Landesbausparkassen im Sicherungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe,
    • die Bausparkasse Schwäbisch Hall im Sicherungsverbund der Genossenschaftsbanken
    • und die meisten privaten Bausparkassen Mitglied im Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V.

    Durch die privaten Sicherungssysteme sind Kundengelder auch über 100.000 Euro hinaus bis zur Höchstgrenze des jeweiligen Verbundes geschützt. Allerdings handelt es sich hierbei um Absichtserklärungen; die Kunden haben keinen Rechtsanspruch.

    Sind Investmentfonds besonders geschützt?


    Für Investmentfonds gilt keine gesetzliche oder private Einlagensicherung. Allerdings handelt es sich hier um so genanntes Sondervermögen. Dies bedeutet, dass die Investmentgesellschaft die Kundengelder lediglich bei einer Depotbank führt; bei einer Pleite gehen sie nicht in die Konkursmasse ein. Daher sind die Anteile der Anleger im Investmentfonds in dieser Situation nicht verloren.

    Unterliegen vermögenswirksame Leistungen der Einlagensicherung?


    Hier kommt es darauf an, für welche Variante der vermögenswirksamen Leistungen der Kunde sich entscheidet. Bei einem Banksparvertrag oder einem Bausparvertrag gelten die gesetzlichen und privaten Sicherungssysteme. Bei einer Investition in einen Fonds handelt es sich um ein Sondervermögen.

    Gilt die Einlagensicherung bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge?


    Die gesetzliche Einlagensicherung gilt nicht bei privater und betrieblicher Altersvorsorge. Bei Lebens- und Rentenversicherungen gibt es teilweise Garantien, die aber einen anderen Ursprung haben. Zum Beispiel ist bei der Riester-Rente zu Beginn der Rentenphase die Summe der selbstgezahlten Altersvorsorgebeiträge zuzüglich der staatlich gewährten Zulagen gesetzlich garantiert. Bei vielen Versicherungen gibt es eine garantierte Mindestverzinsung oder eine Mindestsumme/Mindestrente in der Leistungsphase. Möglicherweise ist die Bank oder die Versicherungsgesellschaft Mitglied in einem privaten Sicherungssystem. Dies müssen Kunden aber im Einzelfall klären; ein Zusammenhang mit der gesetzlichen Einlagensicherung besteht nicht.

    Ist der Inhalt von Wertpapierdepots verloren, wenn meine Bank pleite geht?


    Der Inhalt von Wertpapierdepots unterliegt nicht der Einlagensicherung. Allerdings werden die Wertpapierdepots von der Bank nur treuhänderisch für den jeweiligen Kunden geführt. Sie gehören also nicht zum Bankvermögen. Daher haben Gläubiger der Bank im Insolvenzfall keinen Zugriff auf den Inhalt der Kundendepots.

    Sollte ich das Geld nicht lieber von der Banken holen und anderweitig anlegen, trotz der Einlagensicherung?


    Immer wieder gibt es Tipps, das Geld von den Banken abzuziehen und in vermeintlich sicheren Häfen zu deponieren. Dauerbrenner sind hier zum Beispiel:

    • Anlage in Immobilien
    • Anlage in Gold
    • Deponierung unter dem eigenen Kopfkissen

    Auch wenn der Hinweis berechtigt ist, dass die gesetzlichen und privaten Sicherungssysteme nur einzelne Pleiten auffangen können, nicht aber einen Flächenbrand, sind solche Tipps mit Vorsicht zu bewerten. Wer ausschließlich in Immobilien investiert, geht ein höheres Risiko ein als jemand, der in mehrere Produktarten investiert. Während es bei Immobilien zumindest noch über die Mieten Erträge gibt, setzen Anleger, die in Gold investieren, ausschließlich auf Kursgewinne. Wenn Kunden ihr Geld lieber zu Hause aufbewahren, gehen sie das Risiko ein, dass es gestohlen oder bei einem Brand vernichtet wird. Außerdem sorgt die Inflation dafür, dass die Kaufkraft ständig weniger wird. Schließlich gibt es bei der Aufbewahrung zu Hause gar keine Erträge, die die Inflation ausgleichen könnten.

    Gibt es außer dem Risiko, dass eine Bank insolvent wird, weitere Risiken, die Kunden beachten sollten?


    Bei einer Geldanlage existieren verschiedene Risiken. Neben dem Emittentenrisiko, also dem Risiko, dass der Herausgeber einer Anleihe insolvent wird, sind hier vor allem das Kursrisiko und das Währungsrisiko relevant. Hier sollten sich Kunden im Vorfeld informieren, um nicht ungewollt Risiken einzugehen.

    Was können Kunden vor einer Geldanlageberatung tun?

    • Anleger sollten sich im Vorfeld einer Beratung anhand geeigneter Ratgeber informieren.
    • Ferner ist es sinnvoll, zum Gespräch einen unabhängigen Zeugen mitzunehmen.
    • Bei einer Beratung zu Wertpapieren bekommen Kunden vor einem Abschluss ein Beratungsprotokoll ausgehändigt. Dieses sollten sie in Ruhe durchlesen und Unrichtiges sofort beanstanden.
    • Im Idealfall holen sich Verbraucher vor einem Abschluss mehrere Meinungen ein.

    Weiter:


    Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link581301A.html