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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

04.08.2009
GEZ-Schreiben keine "Falle"
Verbraucherzentrale klärt auf

Derzeit werden viele Brandenburger von der GEZ aufgefordert, ihre Kontoverbindung für das Lastschriftverfahren schriftlich zu bestätigen. Das muss Niemanden beunruhigen, klärt die Verbraucherzentrale Brandenburg auf: Die GEZ will sich damit europäischen Normen anpassen, die für das Lastschriftverfahren unter anderem eine schriftliche Bestätigung des Kunden verlangen. Zwar rechnet die Verbraucherzentrale damit, dass noch vor November ein erneutes Schreiben zu erwarten ist, weil das gegenwärtig versendete nicht ausreichen dürfte. Dennoch schade es nicht, ein bereits laufendes Lastschriftverfahren schriftlich zu bestätigen und gegebenenfalls falsche Daten zu korrigieren.

Individuelle Nachfragen beantworten die Verbraucherberater auch am Beratungstelefon beantworten: 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link591751A.html