Derzeit werden viele Brandenburger von der GEZ aufgefordert, ihre Kontoverbindung für das Lastschriftverfahren schriftlich zu bestätigen. Das muss Niemanden beunruhigen, klärt die Verbraucherzentrale Brandenburg auf: Die GEZ will sich damit europäischen Normen anpassen, die für das Lastschriftverfahren unter anderem eine schriftliche Bestätigung des Kunden verlangen. Zwar rechnet die Verbraucherzentrale damit, dass noch vor November ein erneutes Schreiben zu erwarten ist, weil das gegenwärtig versendete nicht ausreichen dürfte. Dennoch schade es nicht, ein bereits laufendes Lastschriftverfahren schriftlich zu bestätigen und gegebenenfalls falsche Daten zu korrigieren.
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