hier herunter, die bereits gemeldete Abzockseiten sperrt und einen Button für eigene Meldungen bietet. Wer das zu kompliziert findet, kann solche Seiten auch den Verbraucherberatern in jeder Beratungsstelle mitteilen. Zwar gehen die Verbraucherschützer auch rechtlich gegen unseriöse Unternehmen vor, aber dann ist immer schon Schaden entstanden. So hatte sich eine Brandenburgerin vor einiger Zeit ein kostenloses E-Mail-Postfach eingerichtet. Nach einigen Wochen erhielt sie plötzlich eine Rechnung, dann kamen Mahnungen und nun ein einschüchterndes Schreiben von einem Inkassobüro: Angeblich habe sie sich bei der Anmeldung für das kostenlose Postfach gleichzeitig in einen kostenpflichtigen Online-Club eingetragen, der nach drei Gratismonaten in ein Vertragsverhältnis von mindestens einem Jahr übergeht. Sich in solchen Fällen gegen Inkassobüros und Anwälte zu wehren, verlangt mühselige Auseinandersetzungen und starke Nerven – und viele resignieren und zahlen. Und wer einmal gezahlt hat, dessen Geld ist in der Regel verloren.
Die Verbraucherzentralen fordern deshalb, dass kostenpflichtige Internetseiten zum Beispiel durch einen ausdrücklichen Abfragebutton klar gekennzeichnet werden müssen. Außerdem sollte Anwälten, die sich für Mahnschreiben der Abzocker missbrauchen lassen, die Zulassung entzogen werden. Banken müssten einschlägig bekannten Anbietern ein Konto verweigern. Bis dahin soll die von Computerbild entwickelte Software "Abzock-Schutz" eine Soforthilfe leisten – und das funktioniert nur, wenn Verbraucherschützer, Nutzer und andere Akteure die Liste aktualisieren.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
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