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Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

18.08.2009
Partnervermittlung oder Abzocke ?
Verbraucherzentrale deckt Tricks der Partnervermittler auf

Viele Menschen hegen den Wunsch, den passenden Partner fürs Leben zu finden. Dies nutzen findige Partnervermittler, um ihre Geschäfte mit der Einsamkeit gewinnträchtig zu lancieren. Die Tricks der Branche an der Haustür, im Internet und per SMS kosten Partnersuchenden oft viel Geld, welches sie besser in eigene Inserate und Freizeitaktivitäten zum Finden der "besseren Hälfte" investieren sollten. Ein Ratgeber der Verbraucherzentralen gibt dazu nützliche Tipps.

Das sehr persönlich gehaltene Inserat einer "bildhübschen Veronica " oder eines "verständnisvollen Klaus" lässt einen netten Partnersuchenden mit vorzüglichen Eigenschaften vermuten und verweist auf eine Telefonnummer mit dem Kürzel PV, das für Partnervermittlung steht. So oder ähnlich wollen professionelle Agenturen einsame Menschen zum Anrufen bewegen, um ihnen dann bei einem späteren Hausbesuch einen teuren Vertrag mit zweifelhaften Erfolgsaussichten aufzuschwatzen. In häuslicher Atmosphäre kann einem einsamen Menschen das Geld schneller aus der Tasche gezogen werden, meinen wohl die vermeintlichen Glücksboten. So erging es auch Herrn G. aus Finsterwale, der am Ende eine Mitgliedschaft in einem sogenannten Freizeitclub aus Leipzig für insgesamt 1.600 € unterschrieb. "Ob Freizeitclub oder Kontaktbörse - welchen Namen die Agenturen ihren Geschäften geben, ist unwichtig. So kann ein solcher Vertrag auch dann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, wenn es sich tatsächlich um Partnervermittlung handelt.", meint Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Eine vorzeitige Kündigung oder den Widerruf eines als Haustürgeschäft geschlossenen Vertrages wollen viele Agenturen natürlich verhindern, da Partnervermittler ihre Honorare nicht gerichtlich einklagen können. Deshalb lassen sich Ihre Vertreter schon bei Vertragsabschluss hohe Summen vorauszahlen und schrecken auch nicht davor zurück, die Betroffenen zum sofortigen Abheben am Geldautomat zu nötigen. Um das zweiwöchige, gesetzliche Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften zu umgehen, schieben sie den Partnersuchenden bei der Vertragsunterzeichnung oft Bestätigungen unter, wonach sie zum Vertragsabschluss bestellt worden sind. Da Verbraucher zumeist mehrere Schriftstücke gleichzeitig zur Unterschrift vorgelegt bekommen, verlieren sie den Überblick und tappen so in die Bestätigungsfalle! Dazu Fischer-Volk: "Hier kann die Verbraucherzentrale zumeist weiter helfen. Ich rate dennoch jedem Verbraucher, solche Vereinbarungen nicht unter Druck zu unterzeichnen und hohe Vorauszahlungen grundsätzlich zu vermeiden."
Für alle Partnersuchenden empfiehlt sich im übrigen der Ratgeber der Verbraucherzentralen "Gesucht: Neue Liebe" für 9,90 Euro mit nützlichen Tipps auf 192 Seiten.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
 in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
 am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link599421A.html