Handlungsfeld: Rahmenbedingungen für den Verbraucherschutz
Verbraucher werden immer stärker gefordert: Sie sollen die Verantwortung für ihre Gesundheits- und Altersvorsorge zunehmend selbst übernehmen, müssen trotz rasanter globaler und technischer Marktentwicklungen Entscheidungen treffen und werden mas-siv von Anbietern umworben, häufig sogar aggressiv bedrängt. Deshalb brauchen sie eine starke Verbraucherzentrale, die unabhängig ihre Interessen wahrnimmt und mit einem Beratungsstellennetz landesweit persönlich unterstützt. Stabile Information, Beratung und Interessenvertretung kann die Verbraucherzentrale Brandenburg nur leisten, wenn steigende Kosten mit einer entsprechend steigenden institutionellen Förderung als Herzstück der Finanzierung ausgeglichen werden und zusätzliche Bundesprojekte zu akuten Verbraucherthemen nicht aus Mitteln der "Standardarbeit" kofinanziert werden, wie das beim Wirtschaftlichen Verbraucherschutz auch für 2010 angekündigt ist. Und sie brauchen eine starke behördliche Kraft, die Wettbewerb als Vorteil für Verbraucher versteht und Verbraucherbelange konzentriert und mit spürbarer Kraft verfolgen kann.
1. Gesicherte und ausreichende Finanzierung der Verbraucherzentrale:
Die institutionelle Förderung der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. wird gesichert. Dabei sind jährliche Steigerungen der Inflationsrate sowie Mehrkosten aus Tarifsteigerungen aus-zugleichen.
Für eine "echte" Kofinanzierung von wichtigen Bundesprojekten wie zum "Wirtschaftlichen Verbraucherschutz" stellt das Land ab 2010 zusätzliche Mittel bereit.
Initiativen für zusätzliche, die Unabhängigkeit wahrende Finanzierungsformen unabhängiger Verbraucherarbeit werden gefördert.
2. Klare Zuständigkeiten in der Landesregierung:
Um Verbraucherinteressen wirkungsvoll zu vertreten, werden die Bereiche Wettbewerbsrecht sowie Mess- und Eichwesen dem Verbraucherschutzministerium zugeordnet.
Die Zusammenarbeit der Ministerien in der vom Verbraucherschutzministerium koordinierten "Plattform Verbraucherschutz" soll in verbindliche Konsequenzen wie Landesinitiativen im Bundesrat münden.
Handlungsfeld: Verbraucherkompetenz
Brandenburg will selbstbewusste Verbraucher, die mit ihren Bedürfnissen den Markt ak-tiv mitgestalten. Doch nur informierte Marktteilnehmer können sachgerechte und vorteil-hafte Marktentscheidungen treffen. Werbung setzt schon bei Kindern an, und das sollte auch die Verbraucherbildung spätestens in der Schule tun – systematisch und praxisge-recht durch die enge Verbindung zur Verbraucherzentrale. Erworbene Verbraucherkom-petenzen nützen allerdings nur dann, wenn wichtige Informationen zugänglich sind. Deshalb muss das Verbraucherinformationsgesetz bürgernah umgesetzt werden, um Vertrauen zu schaffen.
3. Unabhängige Verbraucherbildung für Kinder und Jugendliche:
Die Fortbildung der Lehrer für Wirtschaft-Arbeit-Technik zu Verbraucherproblemen wird obligatorisch.
Unabhängige, systematische Angebote der Verbraucherzentrale für die Aus- und Fortbildung der WAT-Lehrer sind zu finanzieren.
Das Verbot von Werbung und Sponsoring an Schulen muss konsequent durchgesetzt werden.
Für junge Verbraucher sind Bildungsangebote zu alltäglichen Marktentscheidungen systema-tisch in die Ausbildung zu integrieren.
4. Offensivere Umsetzung des Verbraucherinformationsgesetzes:
Die Landesregierung informiert Verbraucher aktiv über gesetzwidriges Marktverhalten und nennt entsprechende Anbieter konkret beim Namen.
Sie erteilt klare Auskünfte über Ansprechpartner und Kosten für Verbraucher.
Handlungsfeld: Gesundheitlicher Verbraucherschutz
Der Schutz von Gesundheit und Ernährung ist für Verbraucher von existenzieller Bedeu-tung. Einerseits gilt es, durch offensive Information der Verbraucher mittels Aktionen und Beratungen gesunde Lebensgewohnheiten auszuprägen, andererseits bedürfen die Brandenburger gerade in diesem Bereich einer starken Interessenvertretung, die gerechte Bedingungen sichert. Deshalb wird die Verbraucherzentrale ihr politisches Gewicht in die Waagschale werfen, damit die Landesregierung sich für eine gesicherte Verpflegung von Kindern ebenso einsetzt wie für wirksame Lebensmittelkontrollen sowie flächendeckende Gesundheits- und Pflegedienstleistungen.
5. Verbesserung der Gemeinschaftsverpflegung von Kindern und Jugendlichen:
Das Land aktiviert ein landesweites Netzwerk für die Beratung von Kindereinrichtungen und Schulen sowie deren Trägern, um die Verpflegung in Kindereinrichtungen und Schulen entspre-chend den Qualitätskriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für diesen Bereich unter attraktiven Rahmenbedingungen zu fördern.
Damit jedes Kind und jeder Jugendliche zumindest ein entsprechendes Mittagessen erhält, sind kostengünstige Verpflegungsangebote zu sichern.
6. Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit:
Für die unabhängige Lebensmittelkontrolle werden ausreichende personelle Kapazitäten zur Verfügung gestellt, um Verbraucher wirksamer vor gesundheitsgefährdenden Produkten insbesondere bei Nahrungsergänzungsmitteln und diätetischen Produkten schützen zu können.
Die Landesregierung sichert eine transparente Berichterstattung der Kontrollbehörden, orientiert an den Kriterien des Verbraucherschutzindex’.
Die transparente Vermarktung regionaler und ökologisch verträglicher Produkte anhand nachvollziehbarer Kriterien wird vom Land gefördert.
7. Sicherung flächendeckender Gesundheitsversorgung und Pflege:
Das Angebot für ärztliche Versorgung und ambulante Pflege muss flächendeckend gesichert werden. Die Wartezeiten bei Fachärzten im ländlichen Raum sind durch die Förderung von Niederlassungen zu verkürzen.
Zur Qualitätssicherung eines flächendeckenden Beratungsangebots zur Pflege richtet das Gesundheitsministerium einen unabhängigen Beirat unter Mitwirkung von Verbraucherzentrale und Senioren ein.
Handlungsfeld: d) Wirtschaftlicher Verbraucherschutz
Vertrauensverluste vieler Brandenburger in die Politik lassen sich mit dem geflügelten Wort "Recht haben ist nicht: Recht bekommen" erklären. Die Sammelklagen zu offen-sichtlich überhöhten Energiepreisen zum Beispiel ziehen sich nun schon über vier Jahre hin und gehen für manch Mutigen aus formalen Gründen ungünstig aus. Wir brauchen eine zügige Durchsetzung von Verbraucherrechten durch Behörden und Gerichte, die unseriöse Geschäftspraktiken wirksam unterbindet und bestraft. Und wir brauchen Ge-rechtigkeit auch für kommende Generationen, die nicht mit enormen Vorsorgeausfällen durch kriminelle Machenschaften und verantwortungslose Klimasünden von heute be-lastet werden darf.
8. Förderung einer fairen Marktentwicklung und Abbau von Benachteiligungen:
Die Installation digitaler Angebote auch in ländlichen Gebieten wird gefördert.
Nur mit einer dafür ausgelegten Kapitaldecke kann die Verbraucherzentrale Brandenburg den Erwartungen vieler Bürger und Politiker entsprechen, häufiger konsequent gegen Rechtsverlet-zungen vorzugehen.
Die Landesregierung sichert eine zügige Verfolgung und Durchsetzung von Verbraucherrechten durch ausreichend ausgestattete Judikative und Exekutive.
Energiekunden werden besser vor Monopolmissbrauch geschützt, unter anderem durch die Unterstützung dezentraler Versorgungsmodelle und Bundesratsinitiativen zur Wiedereinführung der Preisaufsicht im Energiebereich sowie zur Trennung von Netzbetrieb und Verkauf.
9. Zukunftsfähiger Umgang mit Energie:
Das Land erstellt in Zusammenarbeit mit der Hauptstadt ein integriertes Verkehrskonzept für die Region Berlin-Brandenburg und eine bedarfsgerechte Entwicklung des öffentlichen Personen-nahverkehrs.
Die Nutzung erneuerbarer Energien und die Altbaumodernisierung werden zuverlässig geför-dert, ebenso die unabhängige Energiesparberatung.
Das Land nimmt seine Verantwortung für den Klimaschutz nicht durch die Finanzierung möglichst vieler Initiativen in Konkurrenz zueinander wahr, sondern durch eine Finanzierung und effektive Koordinierung der wirkungsvollsten Initiativen.
10. Bedarfsgerechte finanzielle Vorsorge:
Um erheblichen Belastungen für die öffentliche Hand und sozialem Unfrieden vorzubeugen, fördert die Landesregierung die offensive Aufklärung benachteiligter Verbrauchergruppen wie Frauen und Geringverdiener über angemessene Altersvorsorge.
Die auf Bundesebene von den Verbraucherzentralen geforderten "Finanzwatchdogs" zur Marktüberwachung und Rechtsdurchsetzung werden vom Land Brandenburg ausdrücklich unterstützt.
Für staatlich geförderte Finanzprodukte initiiert das Land über den Bundesrat Abschlusskosten-freiheit und eine Obergrenze für laufende Verwaltungskosten, um einen zweckentfremdeten übermäßigen Abfluss der Fördermittel an die Anbieter zu vermeiden.

