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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
13.10.2009
Fragwürdige Forderungen von acoreus
Verbraucherzentrale rät von voreiligen Zahlungen ab
Derzeit erkundigen sich viele Brandenburger in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale, wie sie auf postalisch zugestellte Mahnungen des Inkassounternehmens acoreus zur Zahlung angeblich geschuldeter Telefonkosten reagieren sollen. Die Summen bewegen sich zwischen 0,50 und 5 Euro plus entsprechender "Schadensersatzgeltmachung" in Höhe von 30 bis 40 Euro. Sie beziehen sich oft auf mehrere Jahre zurück liegende Rechnungen und sind für die Betroffenen in der Regel nicht nachzuvollziehen. Obwohl diese übereinstimmend berichten, bislang keinerlei Mahnungen erhalten zu haben, stellt acoreus neben den angeblich nicht bezahlten Telefonentgelten zusätzlich Mahnkosten und Inkassogebühren in Rechnung.
Verbraucherberater Harald Schäfer rät dazu: "Betroffene Verbraucher sollten auch kleine, aber nicht nachvollziehbar geforderte Beträge nicht voreilig bezahlen!" Forderungen, die sich auf angebliche Rechnungen aus dem Jahr 2005 oder früher stützen, sind nach dem Ablauf von drei weiteren Kalenderjahren ohnehin verjährt. Und selbst wenn es bei jüngeren Daten zu einem Rechtsstreit käme, müsste das Inkassounternehmen zunächst die zugrunde liegende Telefonrechnung vorlegen und deren Berechtigung beweisen. Zudem sind die Kosten für Inkasso und Mahnung überzogen oder sogar gänzlich unberechtigt. Unterm Strich bleibt also genau zu prüfen, ob hier überhaupt ein nachweisbarer Anspruch besteht.
Verbraucher, die im Umgang mit Mahnungen unsicher sind, sollten unklare Forderungen auch in geringerer Höhe nicht voreilig bezahlen, sondern sich unabhängigen individuellen Rat holen
in den Verbraucherberatungsstellen -
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


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| Musterbrief zur Geltendmachung der Verjährung | DOC | 39.5 KB |