Um Preistransparenz auch für Preisvergleiche zu ermöglichen, müssen Anbieter nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.9.2008 auch im Internet die zu zahlenden Endpreise einschließlich aller Steuern und Gebühren sowie Zuschläge und Entgelte bereits vor der Buchung angeben. Zudem müssen alle fakultativen Kosten wie für Reiseversicherungen klar, transparent und eindeutig sein sowie am Beginn des Buchungsvorgangs mitgeteilt werden – und zwar so, dass Verbraucher solche Posten nach freiwilliger Auswahl buchen können (auf "Opt-in-Basis").
Die AERUNI GmbH aus Leipzig als Betreiberin der Website www.fluege.de berechnet erst am Ende des Buchungsvorgangs zusätzlich ein Vermittlungsentgelt pro Person, getarnt als Steuern und Gebühren. Zudem sind fakultative Versicherungsleistungen bereits voreingestellt, so dass eine Abwahl beim Buchungsprozess leicht übersehen werden kann. Dabei handelt es sich nach Einschätzung der Verbraucherschützer keineswegs um einen Einzelfall – nachträgliche Preisaufschläge auf den als günstig beworbenen Flugpreis seien gängige Praxis vieler Airlines. Juristin Sabine Fischer-Volk empfiehlt Betroffenen: "Verbraucher sollten grundsätzlich nur den beworbenen Preis zahlen, in den obligatorische Kosten wie Steuern und Gebühren eingerechnet sein müssen." Vom Begleichen nicht selbst ausdrücklich ausgewählter fakultativer Zusatzkosten wie für Reiseversicherungen rät sie ab. Gegen solche Lockangebote, die sich wie im Fall der Verbraucherin aus Potsdam im Nachhinein als deutlich teurer als beworben erweisen, gehen die Verbraucherzentralen mit Abmahnungen und Klagen vor.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie

