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Titelbild des Ratgebers Wenn die Pfändung droht

Wenn die Pfändung droht


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160 Seiten

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(Kopie) Beworbener Flugpreis als Mogelpackung

Verbraucherzentrale: Endpreis muss klar erkennbar sein

Frau F. aus Potsdam ist empört: Zwar bot bei einer Preisrecherche im Internet die AERUNI GmbH aus Leipzig unter www.fluege.de den günstigsten Flugpreis, doch der kletterte nach dem verbindlichen Buchungsklick plötzlich rasant nach oben. Erst jetzt wurden auf den anfänglich beworbenen Flugpreis für zwei Personen angebliche Vermittlungsgebühren in Höhe von 29 Euro pro Person aufgeschlagen und damit erst nachträglich der wirkliche Gesamtpreis ausgewiesen. Laut Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg verstößt der Anbieter damit gegen geltendes Recht: "Hätte sich der Anbieter gesetzestreu verhalten und den Gesamtpreis beworben, dann hätte sich Frau F. vermutlich für einen günstigeren Anbieter entschieden." Um das Recht irregeführter Reisender durchzusetzen, klagt nun der Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem Landgericht Leipzig gegen den Vermittler.

Um Preistransparenz auch für Preisvergleiche zu ermöglichen, müssen Anbieter nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.9.2008 auch im Internet die zu zahlenden Endpreise einschließlich aller Steuern und Gebühren sowie Zuschläge und Entgelte bereits vor der Buchung angeben. Zudem müssen alle fakultativen Kosten wie für Reiseversicherungen klar, transparent und eindeutig sein sowie am Beginn des Buchungsvorgangs mitgeteilt werden – und zwar so, dass Verbraucher solche Posten nach freiwilliger Auswahl buchen können (auf "Opt-in-Basis").

Die AERUNI GmbH aus Leipzig als Betreiberin der Website www.fluege.de berechnet erst am Ende des Buchungsvorgangs zusätzlich ein Vermittlungsentgelt pro Person, getarnt als Steuern und Gebühren. Zudem sind fakultative Versicherungsleistungen bereits voreingestellt, so dass eine Abwahl beim Buchungsprozess leicht übersehen werden kann. Dabei handelt es sich nach Einschätzung der Verbraucherschützer keineswegs um einen Einzelfall – nachträgliche Preisaufschläge auf den als günstig beworbenen Flugpreis seien gängige Praxis vieler Airlines. Juristin Sabine Fischer-Volk empfiehlt Betroffenen: "Verbraucher sollten grundsätzlich nur den beworbenen Preis zahlen, in den obligatorische Kosten wie Steuern und Gebühren eingerechnet sein müssen." Vom Begleichen nicht selbst ausdrücklich ausgewählter fakultativer Zusatzkosten wie für Reiseversicherungen rät sie ab. Gegen solche Lockangebote, die sich wie im Fall der Verbraucherin aus Potsdam im Nachhinein als deutlich teurer als beworben erweisen, gehen die Verbraucherzentralen mit Abmahnungen und Klagen vor.

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).
  • Weiter:


    Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg e.V., Templiner Straße 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link624291A.html