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Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

21.10.2009
Kaffeefahrt-Vertrag oft unvorteilhaft
Verbraucherzentrale warnt vor voreiliger Entscheidung

Vor allem ältere Menschen gönnen sich gern eine preiswerte Tagesfahrt, um mit anderen Ausflüglern erlebnisreiche Stunden zu verbringen. Einige davon begegnen sich danach in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. wieder, denn oftmals endet mit dem "Griff in den Geldbeutel”, was mit blumigen Geschenk- und Gewinnversprechen in Postwurfsendungen begann. Bei Verkaufsveranstaltungen unterwegs erzielen die Organisatoren mit dem Verkauf von Waren oder Reisen zu überwiegend überteuerten Preisen in kurzer Verkaufszeit horrende Einnahmen – zu Lasten der Verbraucher.

Auch Frau L. aus Senftenberg wurde Opfer dieser Vertragsanbahnung: Die Veranstalter warben für Mobiltelefone für Senioren mit "Notruf-Funktion". Als Vorteile priesen sie große Zahlen und einen Notrufknopf, mit dem man im Notfall per Satellit von Rettungskräften geortet werden könne. Und weil das Ganze so überzeugend vorgetragen wurde, konnte man Frau L. gleich zwei Verträge aufschwatzen... Erst als sie wieder zu Hause war und zwei Handys mit Vertragsbestätigungen eintrafen, kamen ihr Zweifel.

Aufgrund solcher Erfahrungen vieler Verbraucher warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg erneut vor überstürzten Vertragsabschlüssen auf Kaffeefahrten. Zwar können sie in der Regel als Haustürgeschäfte innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung widerrufen werden, doch praktisch gestaltet sich das schwierig, wenn zum Beispiel nur eine Postfachadresse erscheint oder bereits geleistete Anzahlungen zurückgeholt werden müssen. Wer schon unterschrieben hat, sollte sich jedoch rechtlich beraten lassen, weil zum Beispiel eine nicht korrekte Widerrufsbelehrung die Frist für den Widerruf verlängert. Auch im vorliegenden Fall hatte die Firma Mobilcom Debitel. die Belehrung nicht korrekt formuliert, so dass Frau L. ihre Verträge noch widerrufen konnte.

Bei rechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen auf Kaffeefahrten helfen die Verbraucherberater Betroffenen
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link625291A.html