Auch Frau L. aus Senftenberg wurde Opfer dieser Vertragsanbahnung: Die Veranstalter warben für Mobiltelefone für Senioren mit "Notruf-Funktion". Als Vorteile priesen sie große Zahlen und einen Notrufknopf, mit dem man im Notfall per Satellit von Rettungskräften geortet werden könne. Und weil das Ganze so überzeugend vorgetragen wurde, konnte man Frau L. gleich zwei Verträge aufschwatzen... Erst als sie wieder zu Hause war und zwei Handys mit Vertragsbestätigungen eintrafen, kamen ihr Zweifel.
Aufgrund solcher Erfahrungen vieler Verbraucher warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg erneut vor überstürzten Vertragsabschlüssen auf Kaffeefahrten. Zwar können sie in der Regel als Haustürgeschäfte innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung widerrufen werden, doch praktisch gestaltet sich das schwierig, wenn zum Beispiel nur eine Postfachadresse erscheint oder bereits geleistete Anzahlungen zurückgeholt werden müssen. Wer schon unterschrieben hat, sollte sich jedoch rechtlich beraten lassen, weil zum Beispiel eine nicht korrekte Widerrufsbelehrung die Frist für den Widerruf verlängert. Auch im vorliegenden Fall hatte die Firma Mobilcom Debitel. die Belehrung nicht korrekt formuliert, so dass Frau L. ihre Verträge noch widerrufen konnte.
Bei rechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen auf Kaffeefahrten helfen die Verbraucherberater Betroffenen
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
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