Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsangebote

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

10.11.2009
Überfälliges AUS für Diabetiker-Lebensmittel
Nährwertkennzeichnung laut Verbraucherzentrale sinnvoller

Obwohl Wissenschaft und Fachgesellschaften schon lange darauf hinweisen, dass Diabetiker keine speziellen Lebensmittel brauchen, sind Produkte wie Diabetiker-Schokolade, -Brotaufstriche oder -Cappuccino noch zahlreich im Handel zu finden. Ernährungsberaterin Heidrun Franke von der Verbraucherzentrale Brandenburg begrüßt deshalb die geplante Streichung der überholten Vorgaben für Diabetiker-Lebensmittel in der Diätverordnung: "Wichtiger ist eine ausreichende Information von Diabetikern über die Zusammensetzung von Lebensmitteln und deren Wirkung."

Lange wurde Diabetikern empfohlen, Zucker in der Nahrung streng zu kontrollieren oder durch Zuckeraustauschstoffe wie Fruktose zu ersetzen. Inzwischen weiß man, dass spezielle Diabetiker-Lebensmittel durch die regelmäßige Fruktosezufuhr für die Gesundheit sogar ungünstig sind und sich häufig durch den Gehalt an ungünstigen Fetten als echte Dickmacher erweisen. Diabetes mellitus, ein Insulinmangel oder verminderte Insulinwirkung, ist nicht nur eine "Zuckerkrankheit", sondern betrifft auch Störungen des Protein- und insbesondere des Fettstoffwechsels. "Für die Vorbeugung und Behandlung von Diabetes mellitus gelten deshalb grundsätzlich die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung wie für die Allgemeinbevölkerung", stellt Ernährungsberaterin Franke klar und nennt als Faustregel: "Diabetiker brauchen einen ausgewogenen und vielseitigen Speiseplan, maßvollen Zucker- und Fettverzehr, vor allem aber viel Bewegung im Alltag!"

Mit Blick auf aktuelle Diskussionen auf europäischer Ebene unterstreicht die Verbraucherschützerin: "Wie alle anderen Verbraucher würden deshalb auch Diabetiker von einer erweiterten obligatorischen Nährwertkennzeichnung profitieren!" Neben leicht verständlichen Angaben zu Brennwert, Eiweiß, Kohlenhydraten und Fetten werden weitere Angaben zum Beispiel zum Gesamtzucker, zur Fettsäurezusammensetzung, zu Ballaststoffen und Salz gefordert. "Das würde die Auswahl geeigneter Produkte gerade auch für die große Zahl von Diabetikern erheblich erleichtern", meint Franke.

Fragen zum Thema Ernährung und Lebensmittelrecht beantworten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale
  • in den Beratungsstellen,
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 01805 / 79 13 52 jeden Mo, Mi, Do von 10 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link639111A.html