Im Versandhandel hat man bei "Waren von der Stange" nach der Lieferung 14 Tage Zeit zu überlegen, ob man das Mängelrisiko übernimmt und bezahlt oder ob man den Fernabsatzvertrag widerruft und die Ware zurück schickt.
Komplizierter verhält sich das bei Spezialanfertigungen wie Einbauküchen, die der Versandhändler bei einem Rücktritt nicht ohne weiteres anderen Kunden anbieten kann. Nimmt ein Verbraucher die bestellte Einbauküche mit Geräten der Quelle-Eigenmarke Privileg nun aus Angst vor Mängeln nicht mehr ab, kann der Insolvenzverwalter entweder auf der Abnahme bestehen oder Schadenersatz wegen Vertragsbruchs verlangen. "Tritt man ohne Einigung mit dem Insolvenzverwalter vom Kauf einer bestellten Einbauküche für 10.000 Euro zurück, ist die Küche weg und man zahlt obendrein einen empfindlichen Schadenersatz", warnt Fischer-Volk und nennt ein Beispiel: "Bei einem pauschalierten Satz von 25 Prozent des Kaufpreises können 2.500 Euro fällig werden!"
Wer zur Finanzierung des Kaufs einen Kredit bei der KarstadtQuelle Bank aufgenommen hat, muss auch im Falle des vom Insolvenzverwalter gewährten Rücktritts vom Vertrag so lange seine Raten wie vereinbart zahlen, bis die von ihm geforderte angemessene Schadenersatzsumme getilgt ist. Dann muss der Kunde gegenüber der kreditierenden Bank unbedingt erklären, dass sich die ursprüngliche Kaufsumme auf den Schadenersatzanspruch reduziert. Wurde dagegen zur Finanzierung des Kaufs ein Darlehen bei einem anderen Kreditinstitut aufgenommen, ist der Betrag selbstverständlich auch dann vertragsgemäß zurück zu zahlen, wenn der Kaufvertrag mit "Quelle" gelöst wurde. Der Schadenersatz geht an Quelle, während die Restsumme entweder nach Vereinbarung mit der Bank zur vorzeitigen Tilgung dieses Kredits oder nach Gutdünken für andere Zwecke eingesetzt werden kann.
Verunsicherte Quelle-Kunden sollten vor einem beabsichtigten Rücktritt unter der Essener Telefonnummer 0201 / 43 7761800 oder der Email-Adresse essen@goerg.de eine Entscheidung des Insolvenzverwalters einholen.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
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