Derzeit erkundigen sich wieder viele beunruhigte Verbraucher, ob sie einer Aufforderung der GEZ zur Bestätigung des Gebühreneinzugs per Lastschriftverfahren nachkommen sollen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg sieht in diesem Schritt zur Umsetzung europäischer Rechtsnormen keinen Nachteil für Kunden, die ihre Gebühren auf diesem Wege zahlen wollen. Die in einer GEZ-Mitteilung vom Sommer noch monierten Formmängel sieht Jurist Erk Schaarschmidt im aktuellen Schreiben behoben.
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