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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

07.12.2009
GEZ-Aufforderung rechtens
Verbraucherzentrale: Keine Bedenken

Derzeit erkundigen sich wieder viele beunruhigte Verbraucher, ob sie einer Aufforderung der GEZ zur Bestätigung des Gebühreneinzugs per Lastschriftverfahren nachkommen sollen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg sieht in diesem Schritt zur Umsetzung europäischer Rechtsnormen keinen Nachteil für Kunden, die ihre Gebühren auf diesem Wege zahlen wollen. Die in einer GEZ-Mitteilung vom Sommer noch monierten Formmängel sieht Jurist Erk Schaarschmidt im aktuellen Schreiben behoben.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link652371A.html