"Wir fordern ein Verbot von Azofarbstoffen und Chinolingelb in Lebensmitteln", bringt Veronika Wrobel von der Verbraucherzentrale Brandenburg ihre Haltung auf den Punkt und begründet: "Was schaden kann, sollte von vornherein gar nicht erst in den Handel kommen!" Dennoch schreibt die neue EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe ab 20. Juli 2010 lediglich einen Warnhinweis auf Verpackungen von Lebensmitteln mit Azofarbstoffen vor, wo dann neben der Farbstoffbezeichnung lapidar steht: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen".
Die Ernährungsexpertin rät: "Wer ein unnötiges Gesundheitsrisiko durch Azofarbstoffe vermeiden will, sollte beim Einkauf von Süßigkeiten oder Backdekor die Zutatenlisten kritisch prüfen und mit Frucht- und Pflanzenkonzentraten gefärbte oder Bio-Produkte bevorzugen." Nach ihren Beo-bachtungen bietet der Handel immer mehr solcher Alternativen an. So mancher Hersteller scheint auf die Änderung der Kennzeichnungsvorschriften mit einer Umstellung der Rezeptur zu reagieren. Bioprodukte dürfen nach den Vorschriften der EU-Öko-Verordnung generell keine künstlichen Farbstoffe enthalten. Wer sich genauer über Lebensmittelzutaten informieren will, kann im Ratgeber "Was bedeuten die E-Nummern?" der Verbraucherzentralen nachlesen, der zum Abholpreis von 4,90 Euro in allen Beratungsstellen des Landes erhältlich ist und zuzüglich 2,50 Euro unter www.vzb.de oder am Termintelefon bestellt werden kann.
Fragen zum Thema Ernährung und Lebensmittelrecht beantworten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
