Betroffene versichern den Beratern der Verbraucherzentrale Brandenburg jedoch übereinstimmend, wissentlich keinerlei kostenpflichtige Dienste dieser Firma beauftragt zu haben. Jurist Erk Schaarschmidt beruhigt: "Verbraucher können das Schreiben ignorieren, wenn sie wissentlich keine kostenpflichtigen Verträge abgeschlossen haben." Kommt dagegen ein gerichtlich zugestellter Mahnbescheid mit Postzustellungsurkunde ins Haus, müssen Verbraucher innerhalb von 14 Tagen in der darin angegebenen Weise Widerspruch einlegen, um nicht später einen Vollstreckungsbescheid zu kassieren.
Im Zweifelsfall kann man Inkassoforderungen mit einer kostenlosen Checkliste der Verbraucherzentrale prüfen, ob und wie man reagieren sollte; sie ist in jeder Beratungsstelle des Landes zu haben und unter www.vzb.de einsehbar. Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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