"Nicht immer ist Verbraucherschutz drin, wenn Verbraucherschutz drauf steht!", warnt Hartmut G. Müller, Justiziar der Verbraucherzentrale Brandenburg. Man könne sich darauf verlassen, dass sich die wirklichen Verbraucherschützer weder postalisch noch telefonisch aufdrängen. Zudem sei das Unterbinden des Missbrauchs persönlicher Daten für Werbezwecke zwar wünschenswert, es wäre praktisch aber auch einem Dienstleister mit den besten Absichten schlicht unmöglich – so dass solche Versprechen von vornherein unseriös seien.
"Einschränken lässt sich die unerwünschte Werbung durch kostenfreie Einträge in Robinson-Listen", empfiehlt Müller stattdessen und ergänzt: "Hat eine Klausel zur Freigabe der Daten zu Werbezwecken im Kleingedruckten von Verträgen beim Unterzeichnen übersehen, kann man diese Verwendung auch nachträglich noch widerrufen". Wer ganz gründlich vorgehen will, schreibt dazu jeden Absender von Werbepost an und bittet um die Löschung der Daten sowie die Auskunft, woher sie bezogen wurden – um dort ebenso vorzugehen. Parallel dazu bittet man für die Abwehr personalisierter Werbebriefe schriftlich um den Eintrag in die Robinson-Liste beim Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV), Robinsonliste, Postfach 1401, 71243 Ditzingen oder online unter www.postrobinsonliste.de. Außerdem kann man sich auf der Homepage www.robinsonliste.de online in Listen gegen Werbung per E-Mail, Telefon, SMS und Telefax eintragen. Durch einen Eintrag in eine Robinson-Liste wird die Adresse mit einem Sperrvermerk versehen, der allerdings nur vor belästigender Werbung von Firmen schützt, die sich freiwillig dazu verpflichtet fühlen.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. Festnetz d. Deutschen Telekom, Mobilfunkprei-se abweichend) - sowie
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