Betroffenen rät Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg: "Wenn man so eine Forderung per Einwurfeinschreiben als unbegründet zurück gewiesen hat, kann man weitere Mahnbriefe ignorieren – erst bei amtlicher Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids muss man unbedingt fristgerecht widersprechen!" Dann könne die Gegenseite zwar noch klagen, das sei jedoch in den meisten Fällen unwahrscheinlich. Inzwischen stützt ein Urteil des Amtsgerichts Berlin Mitte vom 05.11.2009 (Az.: 17 C 298/08) die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale und weist die Forderung als unbegründet zurück.
‚Ein Versuch kann nicht schaden’, scheint Herr Michalak unbesorgt um seinen Ruf zu glauben und bemüht sich, mit einem "Gutachten" einer Rechtsanwältin Katja Damrow – rein zufällig ansässig an gleicher Adresse - und einer Aufzählung von Urteilen Autorität zu schinden. Doch das dürfte noch schwieriger werden, nachdem inzwischen Reporter der SAT-1-Sendung "Planetopia" den Sitz des Auftraggebers in Dubai in Augenschein nahmen: ein altes Fabrikgebäude ohne Hausnummer und mit eingefallener Fassa-de... Eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband konnte bislang mangels "ladungsfähiger Anschrift" nicht zugestellt werden.
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