Mit jedem Jahresbeginn treten neue rechtliche Regelungen in Kraft, die der Marktentwicklung folgend häufig auch Verbraucher besser gegen Abzocke schützen sollen. 2010 gehört zum Beispiel die Dokumentation von Geldanlageberatungen mit einem Protokoll dazu, das den Beratungsablauf mit Informationen über die persönliche Situation und das Anliegen des Kunden sowie die Empfehlungen des Beraters mit Begründung enthält und von Kunden und Berater abzuzeichnen ist. Verbrauchern rät die Finanzdienstleistungsexpertin Sylvia Schönke von der Verbraucher-zentrale Brandenburg: "Prüfen Sie die Beratungsprotokolle bei Versicherungs- und Geldanlageberatungen genau und verlangen Sie nachweisbar Korrekturen unzureichender Darstellungen!" Bei Kreditangeboten wird Verbrauchern künftig der Vergleich erleichtert, indem eine nachvollziehbare und komplette Darstellung aller Kosten vorgeschrieben wird.
Erfreuliche Veränderungen gibt es auch für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Das Pflegegeld wird in allen Pflegestufen um monatlich 10 Euro erhöht. Vertragliche Vereinbarungen mit Pflegeeinrichtungen unterliegen ab Mai neuen Vorschriften, die beispielsweise die schriftliche Vorlage von Leistungsangebot und Qualitätsprüfungsergebnis des Medizinischen Dienstes einschließt. Außerdem steht Verbrauchern ein stärkeres Kündi-gungsrecht als bislang zu, gleichzeitig können Heimträger Verträge nur aus wichtigem Grund auflösen. Für Beratungen der Verbraucherschützer zu Pflege- und Heimverträgen können sich Betroffene anmelden unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, mobil abweichend).
Eine Reihe weiterer Neuerungen betrifft zum Beispiel die Einführung "intelligenter Energiezähler" bei Neu- und Umbauten zur Ablesung aus der Ferne und schärfere EU-weite Hygieneanforderungen an Schlachtereien, die erneuten Gammelfleisch-Skandalen vorbeugen sollen. Was im Laufe des Jahres noch auf Verbraucher zukommt, erfahren Interessierte im Internet unter www.vzb.de.
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