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Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

19.01.2010
An die Gaspreis-"Protestkunden" im Land Brandenburg
Die Verbraucherzentrale Brandenburg bedankt sich bei allen "Gaspreis-Protestlern" des Landes für ihr Engagement, das Wirkung zeigt, und gibt Empfehlungen für das weitere Handeln.

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Herbst 2004 führen Sie und wir gemeinsam mit mehr als 100.000 Verbrauchern aus ganz Deutschland einen mühseligen Kampf gegen die Preispolitik einiger Gasversorger. Unser Ziel sind transparente Gaspreise: Wir wollen von den Versorgern wissen, auf welcher Grundlage die Gaspreise ebenso steigen wie ihre Gewinne.

Einige von Ihnen griffen unsere Empfehlung auf, den Preiserhöhungen zu widersprechen und den alten Abschlagsbetrag weiter zu zahlen. Dabei stützten Sie sich auf das gesetzliche Mittel des Widerspruchs gemäß BGB § 315. Dennoch versuchten Versorger immer wieder, mit selbst in Auftrag gegebenen Gutachten den Eindruck gerechtfertigter Preiserhöhungen zu erwecken und protestierende Kunden mit Mahnschreiben unter Druck zu setzen.

Spätestens hier musste die Verbraucherzentrale Brandenburg als Interessenvertreterin der Verbraucher eingreifen: Da wir selbst in so einem Fall nicht zu einer Klage berechtigt sind, riefen wir deshalb Sie als Betroffene auf, gemeinsam rechtliche Schritte zu unternehmen, und boten uns als Koordinatoren an. Die Masse der Bereitschaftserklärungen bestätigte unsere Initiative. Schließlich beteiligten sich insgesamt 439 Verbraucher an drei Sammelklagen gegen die Erdgas Mark Brandenburg GmbH, die EWE Aktiengesellschaft und die SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH.

Angesichts mehrerer verbraucherfreundlicher Urteile in anderen Bundesländern konnte uns das, was dann kam, wohl alle nur enttäuschen: Das Landgericht Potsdam wies die Klage gegen die EMB aus prozessualen Gründen zurück. Die beiden anderen Klagen wurden bei den Landgerichten Frankfurt (Oder) und Cottbus zwar angenommen, aber bis zum heutigen Tag liegen keine Entscheidungen vor. Trotz zahlreicher Entscheidungen des BGH und anderer Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen ziehen sich die Verhandlungen in die Länge und verlangen den beteiligten Verbrauchern starke Nerven und Mut ab.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale besteht damit angesichts einer unklaren Rechtslage sogar das Risiko für die Versorger, dass zurück behaltene Beiträge aus den Jahren 2005 und 2006 als verjährt erklärt werden könnten, wenn Gerichte unsere Rechtsauffassung dazu teilen. Deshalb haben die EWE, EMB, HSW und andere Versorger zum Jahresende 2008 und ganz massiv noch einmal zum Jahresende 2009 an Kunden, welche von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch gemacht haben, gerichtliche Mahnbescheide zustellen lassen. Um ihre Rechte zu wahren, widersprachen die meisten Betroffenen. In solchen Fällen erhoben Versorger inzwischen sogar Klage. Auf Unverständnis trifft bei der Verbraucherzentrale, dass nun auch Sammelkläger auf diesem Wege einzeln zu weiterem Handeln genötigt werden; dies ist während eines laufenden Verfahrens für einen erfolgreichen Abschluss nicht förderlich, denn damit besteht in gleicher Sache eine doppelte Rechtsanhängigkeit. Deshalb lässt die Verbraucherzentrale prüfen, inwieweit gegen diese Versorger eine gerichtliche Rüge erwirkt werden kann.

Die SpreeGas wählte einen anderen Weg - sie erhob Widerklage gegen die Sammelkläger und bezieht sich damit auf das laufende Verfahren. Als deren Rechtsbeistand vertritt demzufolge Rechtsanwalt Fricke die Betroffenen auch bei der Widerklage, so dass diese nach Zustellung der Klageschrift nicht selbst aktiv werden müssen.

Um im Falle eines ungünstigen Verfahrensausgangs den geforderten Betrag ohne größere Probleme nachzahlen zu können, folgten viele Gaspreis-Protestler der Empfehlung der Verbraucherzentrale Brandenburg, die zurück behaltenen Beiträge auf einem Sparkonto zu parken. Das sollte auch weiterhin beibehalten werden.


Was können wir allen Gaspreis-Protestlern nun raten?

Sie haben immer noch die Wahl:
    Wem keine Rechtsschutzversicherung zur Seite steht oder wem für ausstehende Forderungen unter 600 Euro möglicherweise das Verhandlungsrisiko als zu hoch erscheint, der kann auch jetzt noch die Forderung begleichen und das dem Mahngericht mitteilen, um eine Klage zu verhindern. Nicht an den Sammelklagen Beteiligte haben dann neben den eingeklagten Forderungen noch die Kosten des Mahnverfahrens zu bezahlen.
    Verbraucher, denen ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für diesen Fall gegeben hat und bei denen die ausstehende Forderung höher als 600 Euro ist, können mit ruhigem Gewissen Widerspruch einlegen und einen erfahrenen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen. Hier helfen die Verbraucherberater vor Ort gern weiter. Auf keinen Fall sollten Sie sich selbst vertreten! Damit gehen Sie angesichts der komplizierten Materie unnötige Risiken ein – und Gasversorger leisten sich (mit Kundengeldern) die besten Kanzleien.
    Wer keine eintretende Rechtschutzversicherung hat und zur Zahlung von mehr als 600 Euro aufgefordert wird, sollte ebenfalls Rat in unseren Beratungsstellen suchen.
    Die Beteiligten an den Sammelklagen befinden sich in einem laufenden Verfahren und werden durch ihren Rechtsbeistand vertreten. Geht ihnen dennoch ein gerichtlicher Mahnbescheid zu, müssen sie lediglich Widerspruch einlegen und mit Angabe des zuständigen Landgerichts, Aktenzeichens sowie des Namens und der Anschrift des vertretenden Rechtsbeistandes auf das laufende Sammelklageverfahren verweisen.


Ein Wort zum Schluss.

Die im bundesweiten Vergleich im Land Brandenburg ungewöhnliche Entwicklung bedauern wir; sie war auch für uns als Verbraucherzentrale nicht vorhersehbar. Die Wahrnehmung Ihrer Rechte als schwächere Marktteilnehmer gegenüber Anbietern wird Ihnen erschwert und ist sogar mit einem Risiko verbunden. Dennoch gibt es nur diesen einen Weg zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Leider sind wir finanziell nicht so ausgestattet, dass wir Ihnen mit mehr Gewicht zur Seite stehen können – werden Sie jedoch als Ansprechpartner mit den nötigen Informationen unterstützen, so gut das möglich ist.
Ob und wie auch immer Sie weiter machen: Für Ihr Engagement bisher danken wir Ihnen im Namen der Verbraucherinnen und Verbraucher, die auch auf Grund Ihrer Entschlossenheit von weiteren unkontrollierbaren Preiserhöhungen verschont blieben. Der öffentliche Druck unserer gemeinsamen Initiative hat bewirkt, dass die Politik die weitere Preisentwicklung aufmerksamer beobachtet und zum Beispiel in Strom- und Gaspreis-Grundversorgungsverordnungen gesetzliche Regelungen geschaffen hat, in denen Ihre Rechte nun besser verankert wurden. Und die Versorger haben gespürt, dass sich Verbraucher nicht alles bieten lassen – und sei es letztlich durch einen Wechsel des Anbieters!

Ihre Verbraucherzentrale Brandenburg e. V.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link665831A.html