Auch beim Winterschlussverkauf müssen Händler das Wettbewerbsrecht beachten. Dazu Juristin Sabine Fischer-Volk: "Es gibt keine starren Regeln mehr. Bei unlauterer Werbung allerdings sollten sich Verbraucher sofort beschweren!"
Seit Reformierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in 2004 sind die starren Regelungen zum Sommer- und Winter-schlussverkauf Vergangenheit. Seither dürfen Händler ganzjährig ihr Sortiment preislich herabsetzen und können so flexibler auf Nachfrageschwankungen und Kaufverhalten der Kunden reagieren. Wird z. B. ein preislich reduzierter Artikel besonders beworben, muss er ab Aktionsbeginn in der Regel mindestens 2 Tage zu kaufen sein (Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 11.07.2005 , AZ: 2 U 7/05). Auch der Hinweis ..." bei diesem Artikel besteht die Möglichkeit, dass er trotz sorgfältiger Bevorratung kurzfristig ausverkauft ist"..., schützt den Anbieter nicht, so die Richter. Das Gericht hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass sich Verbraucher auf wesentliche Werbeaussagen in den Prospekten verlassen können müssen.
Preisbewusste "Schnäppchenjäger" sollten daher ihre Rechte genau kennen und folgende Tipps der Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. nicht außer acht lassen:
- Eine Preise vergleichende Werbung mit durchgestrichenem höheren und jetzt verlangten niedrigeren Preis ist grundsätzlich zulässig. Aber: Der Händler darf das nur, wenn er die vormals höheren Preise auch tatsächlich für eine angemessene Zeit vor der Rabattaktion verlangt hat, d. h. nicht etwa nur sog. "Mond-preise" angibt (BGH; Urteil vom 27.11.2003 - I ZR 94/01). Denn dann hätte keine wirkliche Preissenkung stattgefunden.
- Nach wie vor wettbewerbswidrig sind sog. "Lockvogelangebote". Wirbt z. B. der Händler mit erheblichen Preissenkungen der gesamten Winterkollektion und sind dann tatsächlich nur wenige Artikel betroffen, handelt er unlauter.
- Preisvergleiche der Sonderangebote mehrerer Händler auch im Internet können nützlich sein - vielleicht ist der gewünschte Artikel anderswo noch preiswerter zu erstehen. Dabei helfen z. B. online – Preisagenturen wie www.geldsparen.de und www.billiger-einkaufen.info.
- Beim Kauf von Textilien sollte man besonders auf Qualität und Pflegesymbole achten. Ansonsten kann ein Schnäppchen schnell zum Flop werden.
- Auch preislich herabgesetzte Ware muss fehlerfrei sein. Der Kunde hat dieselben Gewährleistungsrechte wie bei jedem Kauf und kann 2 Jahre lang Mängel reklamieren. Wurde allerdings vor Vertragsschluss ausdrücklich auf einen bestimmten Fehler hingewiesen und der Preis deshalb reduziert, kann dieser Mangel später nicht beanstandet werden.
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