Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

02.02.2010
Schlecht befördert – nicht entschädigt?

Verbraucherzentrale kritisiert kundenunfreundliche Airlines

"Bei Störungen bei der Beförderung mit Bus, Bahn oder Flieger brauchen Verbraucher meist einen langen Atem, um berechtigte Entschädigungen zu erhalten", weiß Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg aus zahlreichen Beratungsgesprächen.
So wartet eine Verbraucherin aus Königs Wusterhausen noch heute auf die Flugpreiserstattung und ihre Entschädigung, nachdem sie um den erträumten Feiertagsurlaub in den Schweizer Bergen gebracht wurde, weil ihr Flieger in Berlin-Schönefeld nicht abhob. Noch keinen Cent erstattet bekam auch eine Rathenowerin, die wegen eines Zugausfalls ein Taxi zum Flieger in Tegel nehmen musste.

Fischer-Volk hält das nicht für Einzelfälle: "Dass insbesondere Fluggäste ihren berechtigten Ansprüchen hinterher laufen müssen, ist gängige Praxis." Sie empfiehlt Betroffenen, hartnäckig zu bleiben und sich bei Schwierigkeiten an kompetente Ansprechpartner zu wenden:
  • Geht es um einzelne Beförderungsleistungen im Fernverkehr, bietet die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr Unterstützung an: Fasanenstr. 81, 10623 Berlin, Tel.: (030) 644 99 33-0, Fax: (030) 644 99 33-10, E-Mail: kontakt@soep-online.de, Internet www.soep-online.de.
  • Bei Ansprüchen gegenüber einem öffentlichen Nahverkehrsunternehmen wie Bus und S-Bahn für eine Fahrt bis etwa 50 Kilometer hilft in der hiesigen Region die Schlichtungsstelle Berlin/Brandenburg/Sachsen Anhalt weiter: Postfach 12 06 26, 10596 Berlin, Fax: 030 - 3999 32-17, E-Mail: kontakt@schlichtungsstelle-nahverkehr-ost.de, www.schlichtungsstelle-nahverkehr-ost.de.
  • Haben Verbraucher dagegen einen Pauschalreisevertrag mit einem Veranstalter geschlossen, steht ihnen bei Streitigkeiten die Verbraucherzentrale zur Seite: Adressen und Termine unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobil-funk abweichend), www.vzb.de.

    Bahnkunden können ihre Ansprüche übrigens auch mit dem Fahrgastrechteformular anmelden, das online unter www.bahn.de herunter geladen werden kann. Für alle Störungen sollten konkrete Nachweise wie Fahrkarten, Belege für Ersatzbeförderungen und Übernachtungen oder Zeugen und Bestätigungen gesichert werden.


    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link669971A.html