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Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

05.02.2010
Zu hohe Anzahlungen vermeiden

Verbraucherzentrale: Vorsicht bei Vorkasse für Bauleistungen

Oft scheuen Verbraucher eine genaue Prüfung oder auch nur das Durchlesen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor einem Vertragsschluss. Doch wie viel Schaden ungünstige Vertragsklauseln anrichten können, erweist sich oft bei einer Firmeninsolvenz des Vertragspartners wie beispielsweise der Alpha Bau und Service GmbH aus Hohen Neuendorf. Zum Glück für manche Kunden hatte die Verbraucherzentrale Brandenburg 2008 ein Urteil des Landgerichts Potsdam gegen das Unternehmen erwirkt (AZ: 12 O 443/07), das ihm laut Juristin Fischer-Volk deren unangemessene Benachteiligung untersagte: "Nach dem Urteil durfte die Alpha Bau nicht mehr eine Zahlung von 90 Prozent des Werklohns für Bauleistungen bereits bei Vertragsschluss und Materiallieferung verlangen, obwohl die Arbeiten zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht begonnen hatten." Außerdem musste die Firma nun bei Haustürgeschäften zur Auftragserteilung eine korrekte Widerrufsbelehrung erteilen, so dass Verbraucher über ihr Recht auf Widerruf und die Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen informiert sind.

Mit Beschluss vom 3. Juni 2009 hat nun das Amtsgericht Neuruppin das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Alpha Bau eröffnet (AZ: 15 IN 131/09). Betroffene Verbraucher können ihre Ansprüche aus Verträgen mit dieser Firma beim Insolvenzverwalter geltend machen:
RA Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Genthiner Straße 48, 10785 Berlin.
Ob aber am Ende ihre nicht bevorrechtigten Forderungen aus der Insolvenzmasse befriedigt werden können, ist derzeit ungewiss.
Wer also noch zu den alten Geschäftsbedingungen hohe Vorkasse ohne angemessene Gegenleistung gezahlt hatte, muss nun um sein Geld bangen.

Deshalb gehen die Verbraucherschützer vorbeugend auch gerichtlich gegen unzulässige Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um die Kundenrechte durchzusetzen. Fischer-Volk fordert die Verbraucher auf: "Wer sich vor finanziellen Schäden schützen will, sollte Verträge mit dem Kleingedruckten vor der Unterschriftsleistung genau prüfen und Vorkasse nur in angemessener Höhe leisten!"

Individuellen Rat erhalten Betroffene
  • in den Verbraucherberatungsstellen -
    Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo bis Fr von 9 bis 16 Uhr (14 Ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) - sowie
  • am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr (1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend).



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


  • Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Brandenburg, Templiner Strasse 21, 14473 Potsdam
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzb.de/link671791A.html